Reform der Altersvorsorge: Die wichtigsten Eckpunkte und Reaktionen der Branche
01.10.2024
Foto: Bundesfinanzminister Christian Lindner © Bundesministerium der Finanzen / Photothek
Zentrale Eckpunkte des pAV-Reformgesetzes
Im Verbändeanschreiben listet das Bundesfinanzministerium zentrale Eckpunkte auf, wie die Förderung sowie die Anforderungen an die Anbieter und ihre Produkte zukünftig ausgestaltet sein sollen:
- Beitragsproportionale Grundzulage von 20 Cent für jeden Euro Eigensparleistung (bis zu einem Höchstbetrag von 3 000 Euro, ab 2030 bis zu 3 500 Euro),
- Beitragsproportionale Kinderzulage pro Kind von 25 Cent für jeden Euro,
- Eigensparleistung (höchstens 300 Euro pro Kind),
- Bonuszulage von 175 Euro für Geringverdiener,
- Berufseinsteigerbonus von 200 Euro pro Jahr für einen Zeitraum von drei Jahren,
- Förderung eines renditeorientierten und kostengünstigen Altersvorsorgedepots ohne Garantieanforderungen und von Garantieprodukten mit garantiertem Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase mit zwei möglichen Garantiestufen (80 Prozent oder 100 Prozent),
- Standardisierung der Produkte durch Fokus auf Altersvorsorge,
- Stärkere Trennung der Anspar- und Auszahlungsphase durch Wechselmöglichkeit vor der Auszahlungsphase; in der Ansparphase ist ein Anbieterwechsel nach fünf Jahren ohne Wechselkosten des abgebenden Anbieters möglich,
- Auszahlungsphase: Wahl zwischen lebenslanger Leibrente oder Auszahlungsplan bis zum 85. Lebensjahr ohne Restverrentungspflicht; Anhebung der Altersgrenze auf 65 Jahre,
- Aufbau einer kostenlos zugänglichen, digitalen Vergleichsplattform; Anbindungspflicht für alle Anbieter von zertifizierten Altersvorsorgeprodukten an die digitale Vergleichsplattform,
- Verbesserungen für bereits abgeschlossene Riester-Verträge durch Anhebung des Sonderausgaben-Höchstbetrags auf 3 500 Euro bei grundsätzlichem Bestandsschutz; Verzicht auf Restverrentung bei einem Auszahlungsplan im Konsens der Vertragsparteien sowie eine förderunschädliche Übertragung auf ein neues Altersvorsorgeprodukt sind möglich.“
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