René Benko: Hausarrest mit Fußfessel
14.10.2026

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Überraschende Entscheidung im Fall René Benko: Der Gründer des insolventen Signa-Imperiums darf seine Haftstrafe künftig im elektronisch überwachten Hausarrest verbüßen. Das Landesgericht Innsbruck gab einem entsprechenden Antrag des 49-Jährigen statt. Weitere Strafverfahren gegen den ehemaligen Immobilienmilliardär stehen allerdings noch bevor.
Das Landesgericht Innsbruck hat entschieden, dass René Benko das Gefängnis verlassen und seine verbleibende Haftstrafe mit einer elektronischen Fußfessel im Hausarrest verbüßen darf. Der frühere Signa-Chef sitzt seit Januar 2025 in Haft. Sein Verteidiger hatte argumentiert, dass sich Benko außerhalb der Justizanstalt besser auf die bevorstehenden Gerichtsverfahren vorbereiten könne. Die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte sich gegen den Hausarrest ausgesprochen.
Erst Ende September war Benko wegen betrügerischer Schädigung von Gläubigern rechtskräftig zu 30 Monaten Haft verurteilt worden. Dabei ging es unter anderem um einen Mietkostenvorschuss in Höhe von 360.000 Euro, den Benko trotz der angespannten Finanzlage seines Unternehmens geleistet hatte.
Die juristische Aufarbeitung der milliardenschweren Signa-Pleite ist damit längst nicht abgeschlossen. Bereits am 4. und 5. November muss sich Benko erneut vor Gericht verantworten. Dabei geht es um den Vorwurf, einen Investor beziehungsweise dessen Stiftung um rund fünf Millionen Euro geschädigt zu haben. (mho)

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