Bankenverband: Kritik an Plänen der Bundesregierung zum Anlegerschutzgesetz
07.02.2013

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Mit den Worten „Wir brauchen kein datenschutzrechtlich zweifelhaftes Beraterregister und aufgeblähte Bürokratie“, kritisierte Dr. Hans-Joachim Massenberg, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes, in Berlin jüngste Pläne der Bundesregierung zum Anlegerschutzgesetz. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Verbands hervor.
(fw/ah) Für die Kreditwirt
schaft sehe der Regierungsentwurf vor, mehr als 300.000 Bankmitarbeiter in einem bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geführten Register zu erfassen. Zudem sollen die Institute verpflichtet werden, in einem aufwändigen Verfahren sämtliche Wertpapierkundenbeschwerden an die BaFin zu übermitteln.
Als Alternative schlägt der Bankenverband stattdessen vor, dass die Banken der BaFin in Zukunft regelmäßig Bericht erstatten über die vorliegenden Beschwerden. Massenberg betont darüber hinaus: "Offenkundig schwere Beratungsfehler oder auffällige Häufigkeiten bei Beschwerden werden wir in Zukunft der BaFin sofort direkt melden." Die Aufsicht sei dann in der Lage, auf die in den Banken vorhandenen Informationen zurückzugreifen, um die Fälle zu prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zu veranlassen. "Ein flächendeckendes Register brauchen wir dafür nicht, damit würde über das Ziel hinausgeschossen."
Zudem kritisiert Massenberg, dass ausgerechnet der "Graue Kapitalmarkt" in Zu
kunft nicht von der BaFin, sondern von den lokal zuständigen Gewerbeaufsichtsäm
tern überwacht werden soll. Das sei für den Bankenverband nicht nachvollziehbar. "Wir haben mit der BaFin eine qualifizierte Aufsicht für den Finanzmarkt in Deutsch
land. Diese sollte grundsätzlich für alle Finanzmarktakteure zuständig sein, um gleiche Wettbewerbsverhältnisse und Schutzstandards zu gewährleisten", so Massenberg.
