BVK unterstützt härteres Vorgehen der Bafin gegen illegale Finfluencer

30.07.2026

Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) / Foto: © Christian Daitche

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt die Ankündigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), Finfluencer künftig stärker zu kontrollieren und bei Verstößen konsequent einzuschreiten.

„Dies entspricht einer zentralen Forderung des BVK“, erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Wer konkrete Empfehlungen zu Geldanlage, Versicherungen oder Altersvorsorgeprodukten gibt, trägt Verantwortung – unabhängig davon, ob dies im persönlichen Beratungsgespräch, auf einer Internetplattform oder in sozialen Medien geschieht.“

Der BVK hatte das Thema Finfluencer bereits 2025 zu seinem Schwerpunktthema gemacht. Im Auftrag des Verbandes wurde zudem ein rechtswissenschaftliches Gutachten erstellt, das die regulatorischen Herausforderungen, die aufsichtsrechtliche Einordnung von Finfluencern sowie mögliche Wettbewerbsverzerrungen gegenüber regulierten Vermittlern untersucht hat.

„Versicherungs- und Finanzvermittler unterliegen umfangreichen Beratungs-, Dokumentations- und Weiterbildungspflichten. Es ist daher nur folgerichtig, dass auch bei Finanzempfehlungen in sozialen Medien genauer hingeschaut wird“, so Heinz. „Verbraucher müssen erkennen können, ob sie eine neutrale Information, Werbung oder eine konkrete Produktempfehlung erhalten.“

Der BVK sieht in der verstärkten Aufsicht einen wichtigen Beitrag zu mehr Verbraucherschutz und fairen Wettbewerbsbedingungen. „Gleiche Regeln müssen für alle gelten, die Einfluss auf Finanzentscheidungen von Verbrauchern nehmen. Verbraucherschutz und Marktaufsicht dürfen nicht davon abhängen, über welchen Kommunikationskanal Finanzempfehlungen verbreitet werden“, betont Heinz.

Der BVK wird die weitere Entwicklung aufmerksam begleiten und sich auch künftig für Transparenz, Qualifikation, Sachkunde und Verantwortung bei Finanzempfehlungen einsetzen. (mho)

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