DIVA-Sonderbefragung zur pAV-Reform

03.03.2026

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Mit dem kommenden Altersvorsorgereformgesetz soll die staatlich geförderte private Altersvorsorge neu geordnet werden. Mehr Produktvielfalt, eine neue Förderlogik und ein „Standardprodukt“ mit niedrigen Kosten und Online- Abschluss – das sind die wichtigsten Eckpunkte. Eine aktuelle repräsentative DIVA- Sonderbefragung unter 2.000 Bürgerinnen und Bürgern macht aber deutlich: Es gibt noch erheblichen Nachbesserungsbedarf.

Die Bundesregierung glaubt, dass mit einem sehr einfachen Produkt die meisten Deutschen imstande sind, ihre Altersvorsorge eigenständig ohne Beratung zu regeln. Deshalb sieht das neue Gesetz ein so genanntes Standardprodukt mit eng definierten Anlageoptionen, niedrigen Kosten, Online-Abschluss und ohne Zusatzbausteine vor. Die Befragungsergebnisse bestätigen diese Einschätzung zumindest für die Breite der Bevölkerung nicht. „Gerade Geringverdiener, für die das Standardprodukt primär gedacht ist, sehen sich mehrheitlich (69,2 Prozent) nicht in der Lage, die Neuerungen ohne Beratung zu durchschauen. Aber auch von den Durchschnitts- und Besserverdienenden will sich rund die Hälfte beraten lassen. Wir stellen uns die Frage, wie die Breite der Bevölkerung erreicht werden soll, wenn Beratung entgegen dem Bedarf politisch nicht gewünscht und ihre Bezahlung mit einem Zillmerverbot kaum noch möglich ist“, kommentiert Dr. Helge Lach, Vorsitzender des DUV Deutscher Unternehmensverband Vermögensberatung (Auftraggeber der Befragung).

Prof. Dr. Oliver Schellenberger, Wissenschaftlicher Direktor des DIVA, ergänzt: „Aktuell ist geplant, dass jeder Anbieter am Markt ein Standardprodukt anbieten muss. Es wird also trotz aller Regeln dafür eine erhebliche Produktvielfalt mit signifikanten Leistungs- und Kostenunterschieden geben. Die Blaupause für das Problem liefern heute schon die ETFs. Viele haben diese im Depot, ohne so richtig zu wissen, was sie enthalten, geschweige denn, was die zugrunde liegenden Titel für Risiken beinhalten. Alles spricht also dafür, auch beim Standardprodukt Beratung vorzusehen.“

Sicherheit vor Rendite

Die wohl maßgebliche Innovation des neuen Gesetzes ist neben einer neuen Fördersystematik das so genannte Altersvorsorgedepot, also ein staatlich geförderter Fondssparplan mit Auszahlplan (mindestens bis zum 85. Lebensjahr). War bisher in der Altersvorsorge die private Rentenversicherung das Maß der Dinge, dürften mit dem Altersvorsorgedepot die Karten neu gemischt werden. Dazu Schellenberger: „Mit 26,7 Prozent gibt weniger als ein Drittel der Befragten an, dass ihnen Rendite wichtiger ist als eine garantierte lebenslange Rente. Im Umkehrschluss wollen aber über zwei  Drittel letzteres. Auch hier stellt sich wieder die Frage, ob das Gesetz die richtigen Schwerpunkte setzt. Denn gerade private Rentenversicherungen sind beratungsintensiv. Wenn aber Beratung nicht mehr adäquat bezahlt wird, werden im Zweifel private Rentenversicherungen gar nicht mehr angeboten. Sie sind aber für die meisten das richtige Produkt. Auch hier führt das Zillmerverbot in die völlig falsche Richtung“.

Biometrie wird von vielen gewünscht

Kritisch zu sehen ist vor dem Hintergrund der Befragung auch, dass die Absicherung der Erwerbsunfähigkeit (Beitragsbefreiung) nicht mehr aus dem geförderten Beitrag finanziert werden darf. Immerhin sind rund 2 Millionen Menschen in Deutschland erwerbsgemindert. Das Risiko ist also beachtlich. Entsprechend würden es auch 43,2 Prozent der Befragten befürworten, dass solche Einschlüsse weiter einbezogen werden können.

Erfolg der Reform sollte nicht aus Spiel gesetzt werden

Der Gesetzentwurf, dies zeigen die Befragungsergebnisse deutlich, trifft nicht bei allen der geplanten Regelungen die Wünsche der Mehrheit der Bevölkerung. Nachbesserungsbedarf scheint angezeigt. Es bleibt abzuwarten, ob dieser im gerade begonnenen parlamentarischen Verfahren adressiert wird. „Aus unserer Sicht, und das bestätigen die Befragungsergebnisse durchaus, gibt es im Gesetzentwurf doch die eine oder andere Regelung, die eher politisch motiviert ist und weniger daran, das Gesetz zu einem echten Erfolg zu machen. Und der kann ja nur in einem möglichst hohen Verbreitungsgrad liegen. Was nutzt es, gewünschte Produktbausteine nicht mehr zuzulassen, Beratung nicht mehr adäquat zu bezahlen und die private Rentenversicherung an den Rand zu drängen, wenn die Mehrheit der Menschen genau das will oder braucht?“, so Lach abschließend. Bleibt zu hoffen, dass die Politik die Ergebnisse der Bürgerbefragung zur Kenntnis nimmt. (mho)

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