Scharfe Kritik an Ex-Minister Spahn

31.01.2022

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Der Bundesrechnungshof verteilt einen Rüffel an den ehemaligen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). In einem aktuellen Bericht für den Bundestags-Haushaltsausschuss wird ihm vorgeworfen, bei zwei Gesetzen zur GKV keine verbindliche Nachhaltigkeitsprüfung durchgeführt zu haben. So entstanden Mindereinnahmen in Milliardenhöhe für die gesetzlichen Krankenkassen.

Das Gesundheitsministerium unter Jens Spahn habe laut Bericht beim Versichertenentlastungsgesetz von 2018 und dem GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz von 2019 die erforderliche Prüfung auf Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit vernachlässig. So berichtete die Rheinische Post, der der Bericht des Bundesrechnungshofes vorliegt. Das Versichertenentlastungsgesetz von 2018 hatte die Abschmelzung der GKV-Reserven zum Ziel. Zusätzlich sollten mit dem Betriebsrentenfreibetragsgesetz im Jahr darauf pflichtversicherte Betriebsrentner entlastet werden. Beide Gesetze hätten aber jährliche Mindereinahmen der Krankenkassen von 3 bis 3,5 Mrd. Euro zur Folge. Für öffentliche Arbeitgeber und Träger der gesetzlichen Rentenversicherung bedeute dies Mehrbelastungen von 2,1 Mrd. Euro pro Jahr. Insgesamt attestiert der Bericht den Gesetzen damit negative finanzielle Auswirkungen von jährlich bis zu 5,6 Mrd. Euro, die durch die nicht erfolgte Nachhaltigkeitsprüfung vermeidbar gewesen wären.

Im Prüfbericht kritisiert der Bundesrechnungshof konkret: „Bei den untersuchten Gesetzesvorhaben hat das BMG das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung nur unzureichend berücksichtigt. Trotz der hohen gesellschaftlichen und finanzpolitischen Bedeutung der gesetzlichen Krankenkassen sind die Vorgaben der Nachhaltigkeitsstrategie nicht Ziel und Maßstab der GKV-Gesetzesvorhaben gewesen. Das BMG hat die Nachhaltigkeit seiner Vorhaben nicht hinreichend geprüft und sich in seinen Gesetzesfolgenabschätzungen nur auf das Aufzeigen oberflächlicher Bezüge beschränkt.“ Spahn habe zwar aktuelle Beitragszahler und Betriebsrentner entlasten wollen, habe dafür aber die zukünftigen Belastungen des ganzen GKV-Systems aus den Augen verloren. Außerdem profitierten nur überdurchschnittlich gut versorgte Betriebsrentner vom Betriebsrentengesetz, während auch geringverdienende Beitragszahler dafür aufkommen müssten. (lb)