Zum Tag der Arbeit: So sicheren Sie die eigene Arbeitskraft ab

30.04.2025

Moritz Schumann, Stellv. Hauptgeschäftsführer, Kompetenzzentrum Lebensversicherung, GDV / Foto: © GDV

Der 1. Mai steht traditionell im Zeichen der Arbeit – und damit auch jener Ressource, die für die allermeisten Menschen wirtschaftlich unverzichtbar ist: die eigene Arbeitskraft. Genau aus diesem Grund verdient sie besonderen Schutz. „Die eigene Arbeitskraft ist eines der wertvollsten Güter, das wir besitzen. Sie sichert unser Einkommen und damit unseren Lebensstandard“, sagt Moritz Schumann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Zum Tag der Arbeit erklärt der GDV, wie Arbeitsnehmerinnen und Arbeitsnehmer sich absichern können.  

Berufsunfähigkeitsversicherung: Wichtiger Schutz für alle

Unser Leben ist nicht immer planbar. Erkrankungen und Unfälle können dazu führen, dass jemand seinen Beruf dauerhaft nicht mehr ausführen kann. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht dann meist nicht aus, um den Einkommensverlust auszugleichen. Besonders hart trifft das junge Menschen mit nur geringem Finanzpolster, Familien mit einer Alleinverdienenden oder Singles. Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist daher essenziell: Sie zahlt eine monatliche Rente, wenn der Versicherte seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen zu mindestens 50 Prozent für mindestens ein halbes Jahr nicht mehr ausüben kann. 

Manche Ereignisse können so gravierend sein, dass sie das Leben für immer verändern. Beispielsweise kann es notwendig werden, die eigene Wohnung nach einem schweren Unfall barrierefrei umzubauen. In diesem Fall hilft eine private Unfallversicherung. Sie übernimmt unfallbedingte, finanzielle Mehrbelastungen und zahlt eine Invaliditäts- oder Todesfallleistung. Die private Unfallversicherung ist eine wichtige Ergänzung zur BU. Vor allem für alle, die gerne Sport treiben, beispielsweise Joggen, Ski- oder Fahrradfahren. Der Versicherungsschutz gilt in der Regel weltweit. 

Auch für Personen, für die auf Grund eines sehr gefährlichen Berufs oder einer Vorerkrankung keine BU in Frage kommt, ist eine Alternative wichtig. Die Grundfähigkeitsversicherung springt ein, wenn etwa Sehen, Sprechen oder Treppensteigen dauerhaft verloren gehen. Die Dread-Disease-Versicherung - auch Critical Illness-Versicherung genannt - springt je nach Vertrag bei schweren Krankheiten, wie Krebs, Schlaganfall, Multiple Sklerose, Alzheimer oder Parkinson ein. Auch die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) sichert den Verlust der Arbeitskraft. Während die BU einspringt, wenn die Versicherten ihren Beruf nicht mehr ausüben können, leistet die EU erst, wenn die Versicherten überhaupt keiner Arbeit mehr nachgehen können. 

Auch wer gesund ist, kann plötzlich um sein Einkommen bangen müssen. Sei es wegen einer Abmahnung, unrechtmäßigen Kündigung oder weil das Gehalt nicht pünktlich kommt. In solchen Fällen hilft die Arbeitsrechtsschutzversicherung. Als Zusatz zur privaten Rechtsschutzversicherung übernimmt sie beispielsweise die Kosten für Anwalts- oder Gerichtskosten. Der Schutz gilt für nichtselbstständige Tätigkeiten und greift zum Beispiel bei Konflikten rund um Abfindungen, Urlaubs- und Weihnachtsfeld, bei Mobbing oder Diskriminierung am Arbeitsplatz, aber auch wenn es Ärger mit dem Thema Arbeitszeugnis oder Mutterschutz gibt. Wer seine Rechte im Fall der Fälle nicht auf eigene Kosten durchsetzen will, ist mit einer Arbeitsrechtsschutzversicherung gut beraten. 

Die Arbeitskraft verdient mehrschichtigen Schutz – körperlich, finanziell und rechtlich. Der 1. Mai ist ein guter Anlass, die eigene Absicherung zu überprüfen. Denn wer arbeitet, sollte auch in schwierigen Zeiten auf Sicherheit bauen können. (mho)

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