BaFin senkt Systemrisikopuffer für Wohnimmobilien

30.04.2025

Foto: © KI/fw

Die Verwundbarkeiten am deutschen Wohnimmobilienmarkt haben sich deutlich, aber noch nicht vollständig abgebaut. Die Finanzaufsicht BaFin hat daher am 30. April 2025 entschieden, den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienkredite von 2 auf 1 Prozent zu senken.

Die allgemeine Risikolage gestaltet sich allerdings weiterhin herausfordernd und ist von hoher Unsicherheit geprägt. Um die Widerstandsfähigkeit des deutschen Bankensektors generell aufrechtzuerhalten, bleibt daher der antizyklische Kapitalpuffer bei 0,75 Prozent. Der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) teilt die Risikoeinschätzung und begrüßt die Maßnahmen der BaFin.

Geordneter Abbau von Verwundbarkeiten im deutschen Wohnimmobilienmarkt

Die Lage am deutschen Wohnimmobilienmarkt hat sich – anders als am Markt für Gewerbeimmobilien – weiter stabilisiert. Die Preise zeigen seit etwa einem Jahr eine moderate Aufwärtstendenz, nachdem sie zuvor stark gefallen waren. Die Überbewertungen im Wohnimmobilienmarkt haben sich nach Einschätzung der Deutschen Bundesbank größtenteils zurückgebildet. Die Neukreditvergabe hat sich nach dem starken Einbruch im Jahr 2022 seit Anfang 2024 erholt. Verfügbare Informationen deuten darauf hin, dass die Kreditinstitute ihre Vergabestandards in der letzten Zeit nicht maßgeblich gelockert haben.

Aufgrund handels- und geopolitischer Spannungen, der aktuellen konjunkturellen Schwäche und struktureller Veränderungen in einzelnen Sektoren der deutschen Wirtschaft bestehen aber erhöhte Unsicherheiten. Diese Entwicklungen haben das Potenzial, den noch recht robusten Arbeitsmarkt zu belasten, so dass die Ausfallwahrscheinlichkeit bei Wohnimmobilienkrediten steigen könnte.

Die BaFin wird die Entwicklungen am Wohnimmobilienmarkt weiterhin eng beobachten und bei geänderter Risikolage den sektoralen Systemrisikopuffer erneut anpassen.

Das derzeit im Bankensystem gebundene Kapital wird sich durch die Absenkung des Systemrisikopuffers von 2 auf 1 Prozent um etwa 2 bis 2,5 Milliarden Euro verringern. Das entspricht rund 0,4 Prozent des Kernkapitals im Bankensektor. Die Institute müssen den reduzierten Systemrisikopuffer ab dem 1. Mai 2025 vorhalten. Die BaFin hat dazu eine Allgemeinverfügung erlassen.

Antizyklischer Kapitalpuffer unverändert bei 0,75 Prozent

Die BaFin hat zudem beschlossen, den antizyklischen Kapitalpuffer unverändert bei 0,75 Prozent zu belassen. Hintergrund: Die zyklischen Risiken, die sich über frühere Jahre aufgebaut hatten, haben inzwischen im Zuge der verhaltenen Kreditdynamik zwar nachgelassen. Sie sind aber immer noch substanziell. Hinzu treten die bereits erwähnte erhöhte Unsicherheit über die weitere wirtschaftliche Entwicklung und die besonderen Risiken für die exportabhängige deutsche Wirtschaft. Die Finanzierungsbedingungen für Unternehmen haben sich aufgrund des Zinsanstiegs verschlechtert. Die notleidenden Kredite und Insolvenzen im Unternehmenssektor nehmen merklich zu.

Verbleibende makroprudenzielle Puffer von mehr als 20 Milliarden Euro

Die BaFin hält mit ihrem makroprudenziellen Maßnahmenpaket die Widerstandsfähigkeit des deutschen Bankensystems aufrecht. Mit dem reduzierten sektoralen Systemrisikopuffer und dem gleichbleibenden antizyklischen Kapitalpuffer verfügt das Bankensystem in Deutschland über Kapitalpuffer von insgesamt mehr als 20 Milliarden Euro. Diese Puffer kann die BaFin im Krisenfall freigeben, damit die Banken Verluste absorbieren können und nicht gezwungen sind, ihr Kreditangebot übermäßig einzuschränken. (fw)