So werden sich die Prüfungen unter der BaFin ändern

22.04.2020

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Neue Aufsicht, neue Prüfung: Wenn im nächsten Jahr die BaFin die Aufsicht über die 34f- und h-Vermittler übernimmt, soll es nicht bei den bisherigen jährlichen Prüfungen bleiben.

Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanalagenberater blicken gebannt auf den 1. Januar 2021: Ab diesem Tag sollen nicht mehr von den Gewerbeämtern und den IHKen, sondern von der BaFin beaufsichtigt werden. Auch die Prüfung wird sich wohl ändern, wie das Fachmagazin Fonds Professionell mit Bezug auf eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Grünen berichtet. Demnach wird die BaFin die Vermittler „risikoorientiert“ und „anlassbezogen“ prüfen. "Aus dem Begriff der Risikoorientierung folgt, dass Prüfungen unter besonderer Berücksichtigung aufsichtlicher Erfordernisse durchgeführt werden sollen", wird die Bundesregierung zitiert.

Die Anlässe für eine Prüfung können sehr unterschiedlich sein. So soll die BaFin von den Vermittlern und Beratern jährlich Selbstauskünfte einfordern, die u.a. Informationen zu den vermittelten Finanzinstrumenten, deren Volumen und der Zahl der Anleger enthalten. Wenn über den Vermittler oder das Risikoprofil der verwendeten Anlageprodukte Beschwerden vorliegen, könne dies die BaFin ebenfalls zum Anlass nehmen, den Vermittler zur Prüfung zu zitieren. Für diese Prüfung dürfte die Behörde zwar auch Dritte beauftragen, bspw. Wirtschaftsprüfer. Dies solle aber nur sehr selten erfolgen, denn die BaFin würde nur dann einen unmittelbaren und im Hinblick auf den Prüfungsansatz einheitlichen Einblick erhalten, wenn die die Prüfung selbst durchführen würde. Damit sie ihrer neuen Aufgabe auch gerecht wird, sollen bei der BaFin 100 neue Stellen geschaffen werden. (ahu)