Unsere Leistungsbilanz macht uns stolz

18.08.2020

Robert List, Geschäftsführer der asuco Fonds GmbH / © asuco Fonds GmbH

Der Zweitmarkt für Immobilienbeteiligungen zeigt: Krisenstabilität und attraktive Renditeaussichten müssen sich nicht ausschließen. Robert List, Geschäftsführer der asuco Fonds GmbH, erläutert im finanzwelt-Interview, warum AIFs nicht für jedes Finanzprodukt funktionieren und was asuco macht, um Anlegern die volle Transparenz und Sicherheit eines AIFs zu gewährleisten.

finanzwelt: Herr List, Sie sind Marktführer im Bereich des Zweitmarkts für geschlossenen Fonds, bzw. Alternative Investmentfonds mit Immobilieninvestition in Deutschland. Hätten Sie gerne Ihre Beteiligungen auch als AIF konstruiert, wenn es möglich gewesen wäre? Robert List: Über eine teure und komplexe Struktur wäre das durchaus möglich gewesen. Allerdings wäre das für die Anleger nachteilig gewesen. Oberste Prämisse war und ist für uns, dass der Anleger an erster Stelle steht. Das heißt die Struktur unserer Vermögensanlagen muss so beschaffen sein, dass der Anleger auch optimal von den Vorteilen im Zweitmarkt für geschlossene Immobilienfonds profitiert. Faktisch ist das daran zu sehen, dass wir selbst, also Management und Team signifikant in die von uns aufgelegten Vermögensanlagen investieren. Mit der Umsetzung unserer Zweimarktanlagen als Alternativer Investmentfonds wären Vorteile, wie niedrige Kosten und die effektive Nutzung von Chancen am Zweitmarkt, nicht mehr möglich gewesen. Das waren absolute No-gos für uns.

finanzwelt: Warum sind Namensschuldverschreibungen in Ihrem Fall die bessere Wahl? List: Das Kapitalanlagegesetzbuch als gesetzliche Grundlage für den AIF hatte bei seiner Abfassung vor allem klassische geschlossene Immobilienfonds, Flugzeugleasingfonds und Schiffsfonds im Blickfeld. Also Fonds, bei denen es um ein, zwei, bzw. nur um sehr wenige Anlageobjekte geht. Darauf zielen Regelungen wie z. B. die Anforderung, ein unabhängiges Wertgutachten für das Anlageobjekt einzuholen, ab. Das passt bei uns nicht. Wir führen jedes Jahr mehrere tausend Ankäufe am Zweitmarkt durch. So kommen unsere breit gestreuten Portfolien und unsere günstigen Einkaufspreise zustande. Es ist völlig unmöglich, hierfür bei jeder Transaktion ein Wertgutachten von dritter Stelle einzuholen. Dazu kommt, dass die Bewertung von geschlossenen Immobilienfonds unsere Kernkompetenz ist, wir diese also auf einen Dritten hätten übertragen müssen. Unsere Namensschuldverschreibungen der Serie ZweitmarktZins sind das Ergebnis einer konsequenten Optimierung unserer Zweitmarktfonds. Damit nutzen wir effektiv die Chancen am Zweitmarkt, können die Vorteile des geschlossenen Immobilien-Zweitmarktfonds aufrechterhalten und konnten für dessen Nachteile, wie z. B. die unbekannte Laufzeit und die Notwendigkeit für eine Fondsliquidation alle Fondsobjekte verkaufen zu müssen, eine Lösung finden. Wenn Sie so wollen, dann hat das KAGB uns angespornt, eine gegenüber unseren Zweitmarktfonds noch bessere Lösung für die Anleger zu entwickeln.

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