„Ziel verfehlt. Neustart bitte.“

16.01.2024

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Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V. hat sich als einer von 13 europäischen Wirtschaftsverbänden an einer Konsultation der Europäische Kommission zur „Umsetzung der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten (SFDR)“ mit einer kritischen Stellungnahme beteiligt. Der Konsultationszeitraum war vom 14. September bis 22. Dezember 2023.

Ziel war es, Informationen über die Erfahrungen mit der Umsetzung der SFDR einzuholen und in Erfahrung zu bringen, welche möglichen Mängel bestehen, um mögliche Optionen zur Verbesserung ausloten. Die SFDR gilt seit März 2021 und verpflichtet die Branche, auf Unternehmens- und Produktebene offenzulegen, wie sie Nachhaltigkeitsrisiken und die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen in ihre Prozesse sowohl auf Unternehmensebene als auch auf Produktebene integrieren.

Der AfW hat erneut und sehr deutlich darauf hingewiesen, dass das wichtige Ziel, Nachhaltigkeitsaspekte in der Finanzwelt zu integrieren und die Nachhaltigkeitsziele zu fördern, aktuell nicht erreicht werden kann. Wie bereits im Rahmen der ESMA im Sommer 2023 dargelegt, sieht der Bundesverband keine Möglichkeit dieses Ziel durch Berücksichtigung von Nachhaltigkeitspräferenzen bei der Beratung und Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten und Finanzanlageprodukten ohne Änderung der geltenden Vorgaben zu erreichen. Das grundsätzlich und unbedingt seitens des AfW unterstützte Ziel sei viel zu komplex und kompliziert umgesetzt worden und damit in der Anwendung weltfremd und in der Praxis nicht umsetzbar. Auch auf die mangelhafte Datenverfügbarkeit und -qualität weist der AfW in seiner Stellungnahme hin. Es wurde weiter die Hoffnung darüber zum Ausdruck gebracht, dass es mit radikalen Änderungen der derzeitigen regulatorischen Vorgaben gelingen könnte, die eigentliche Intention zu erreichen.

„Ziel verfehlt. Neustart bitte.“, meint der Geschäftsführende Vorstand des AfW, Norman Wirth. (ml)