AfW aktualisiert VSH-Checkliste

09.09.2022

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Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V. hat seine Checkliste zur Bedarfsüberprüfung in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VSH) für Finanzdienstleister überarbeitet.

Die Versicherungsmaklerschaft wie auch Finanzanlagevermittlerinnen und -vermittler müssen eine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen, um nach § 34d oder § 34f GewO zugelassen zu werden. Diese soll sowohl die Maklerinnen und Makler als auch besonders Kundinnen und Kunden vor finanziellen Risiken schützen. Um immer auf der sicheren Seite zu sein, muss die eigene VSH allerdings regelmäßig überprüft werden. Dabei gibt es verschiedene Aspekte zu beachten, z.B. ob alle Mitarbeitenden in der Versicherung erfasst sind oder ob sich rechtliche Rahmenbedingungen verändert haben. Hierbei unterstützt der Verband die Maklerinnen und Makler mit seiner Checkliste. „Der AfW hatte vor fast genau einem Jahr, im September 2021 eine Checkliste für die Überprüfung des eigenen Versicherungsschutzes vorgestellt. Das Interesse daran und das Feedback aus der Vermittlerschaft bestärkte uns darin, dieses Projekt aktiv fortzuführen“, erklärt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.

Gemeinsam mit dem langjährigen Fördermitglied Hans John Versicherungsmakler GmbH hat der AfW die VSH-Checkliste nun aktualisiert und dabei das konstruktive Feedback aus der Branche berücksichtigt. „Wir bleiben unbedingt bei unserer Empfehlung, auch den eigenen Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen – oder mithilfe fachkundiger Spezialisten überprüfen zu lassen“, ergänzt Wirth. Die Checkliste ist kostenlos und frei zugänglich auf der AfW-Website verfügbar. (lb)