Annette Goldstein von Goldstein Consulting - Kapitalerhöhungen durch Sacheinlagen: Bilanzielle und steuerliche Herausforderungen

11.07.2025

Annette Goldstein, Geschäftsführerin, Goldstein Consulting GmbH / Foto: © Goldstein Consulting

Kapitalerhöhungen durch Sacheinlagen sind ein komplexes, aber strategisch oft sinnvolles Instrument der Unternehmensfinanzierung. Sie ermöglichen es, wertvolle Vermögensgegenstände wie Immobilien, Maschinen oder Patente in eine Gesellschaft einzubringen, ohne liquide Mittel aufzuwenden. Doch die bilanziellen und steuerlichen Herausforderungen sind erheblich: Die korrekte Bewertung der eingebrachten Güter, steuerliche Fallstricke und haftungsrechtliche Risiken machen eine präzise Planung unerlässlich. Annette Goldstein von Goldstein Consulting erklärt die zentralen Herausforderungen, von der bilanzrechtlichen Behandlung über steuerliche Implikationen bis hin zu praktischen Fallstricken, und zeigt auf, warum Unternehmen auf spezialisiertes Fachwissen setzen sollten.

Grundlagen der Kapitalerhöhung durch Sacheinlagen – Einblicke von Goldstein Consulting

Eine Kapitalerhöhung durch Sacheinlagen erfolgt, wenn ein Gesellschafter Vermögenswerte statt Geld in das Unternehmen einbringt, um das Eigenkapital des Unternehmens zu erhöhen. Diese Form der Kapitalerhöhung ist insbesondere dann von Interesse, wenn Unternehmen über wertvolle Sachwerte verfügen sollen, aber keine liquiden Mittel zur Verfügung stehen, um diese Vermögensgegenstände zu kaufen. Während Bareinlagen leicht zu handhaben sind, stellt die Einbringung von Sacheinlagen das Unternehmen vor bilanzielle und steuerliche Herausforderungen, insbesondere bei der Feststellung des Wertes der eingebrachten Sachwerte. Sacheinlagen können aus verschiedenen Vermögensgegenständen bestehen, etwa aus Grundstücken, Maschinen, Patenten oder Anteilen an anderen Gesellschaften.

Rechtlich betrachtet ist die Kapitalerhöhung durch Sacheinlagen im Aktiengesetz (AktG) und im Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) geregelt. Für diese Einlage in das Eigenkapital ist immer ein Beschluss des Gesellschafters notwendig, der festlegt, dass es sich bei der Übertragung um eine Zuführung in das Eigenkapital – im Gegensatz zu einer ertragswirksamen Vereinnahmung der Zuwendung – handelt. Der Wert der eingebrachten Sacheinlage kann bei Forderungen von einem Wirtschaftsprüfer ermittelt werden, bei anderen Sachwerten wie z.B. Immobilien, Maschinen etc. werden hierfür Gutachten von Sachverständigen benötigt.

Eine ordnungsgemäße Bewertung des eingebrachten Vermögensgegenstandes ist daher von zentraler Bedeutung, da insbesondere eine Sacheinlage gegen Ausgabe neuer Geschäftsanteile aus Gläubigerschutzgründen durch den Gesetzgeber besonders geschützt ist.

Trotz dieser rechtlichen Klarheit birgt die Praxis der Erhöhung des Stammkapitals bei einer GmbH oder des Grundkapitals bei einer Aktiengesellschaft durch Sacheinlagen zahlreiche Herausforderungen. So kann die Bewertung von Sacheinlagen in der Praxis problematisch sein, insbesondere wenn es sich um immaterielle Vermögenswerte wie etwa Markenrechte, Know-how oder Patente handelt. Diese sind oft schwer zu quantifizieren und unterliegen Schwankungen, die eine genaue Wertermittlung erschweren. Zudem kann es zu Konflikten zwischen den Gesellschaftern kommen, wenn der Wert der Einlagen nicht im Einklang mit den Erwartungen steht, was die Notwendigkeit einer transparenten und nachvollziehbaren Bewertung unterstreicht.

Bilanzielle Behandlung von Sacheinlagen

Die bilanzielle Behandlung von Sacheinlagen hängt wesentlich von den zugrunde liegenden Bewertungsrichtlinien ab. Nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) sind die eingebrachten Sachwerte grundsätzlich zu ihrem Marktwert zu bewerten, ist ein Marktwert nicht vorhanden, erfolgt die Bewertung zu dem beizulegenden Wert. Für Sachwerte wie Grundstücke oder Maschinen ist dies in der Regel unproblematisch, solange diese über einen erkennbaren Marktwert verfügen. Bei immateriellen Vermögenswerten (z.B. Patenten), Forderungen, Anteilen an nicht börsennotierten Unternehmen oder schwer bewertbaren Gütern kann die Bewertung jedoch komplex werden, da oft keine direkten Marktpreise verfügbar sind. In solchen Fällen kann der Wert nur durch Schätzungen oder Bewertungsverfahren ermittelt werden, die häufig unterschiedliche Ergebnisse liefern und zu Unsicherheiten führen können. Diese Bewertungen sind für die ordnungsgemäße Bilanzierung von zentraler Bedeutung, da sie den Wert der im Rahmen der Sacheinlage neu ausgegebenen Gesellschaftsanteile und die in Zukunft hieraus resultierende Gewinnausschüttung beeinflussen.

Im Gegensatz dazu erfordert die bilanzielle Behandlung nach IFRS (International Financial Reporting Standards) eine detailliertere und oft konservativere Betrachtung von Sachkapital. Hier werden nicht nur die materiellen Werte, sondern auch die zukünftigen wirtschaftlichen Nutzenströme, die mit der eingebrachten Sacheinlage verbunden sind, berücksichtigt. Beispielsweise müssen immaterielle Vermögenswerte wie Patente oder Markenzeichen regelmäßig auf ihre Werthaltigkeit überprüft werden (was selbstverständlich auch nach handelsrechtlichen Bilanzierungsvorschriften notwendig ist), um sicherzustellen, dass sie in der Bilanz nicht überbewertet sind. Die Anwendung der IFRS kann zu anderen Ergebnissen als nach HGB führen, insbesondere wenn es in den der Sacheinlage folgenden Bilanzierungszeiträumen um die Abschreibung der eingelegten Sachwerte oder die Berücksichtigung von sonstigen stichtagsbedingten Wertminderungen geht. Unternehmen, die international tätig sind oder die IFRS anwenden müssen, sehen sich daher mit einer noch anspruchsvolleren bilanziellen Handhabung von Sacheinlagen konfrontiert.

Steuerliche Behandlung von Sacheinlagen

Die steuerliche Behandlung von Kapitalerhöhungen durch Sacheinlagen ist besonders komplex und erfordert eine detaillierte Betrachtung der Ertrags-, Umsatz- und ggf. Grunderwerbsteuer. Für das einbringende Unternehmen oder auch für den einbringenden Gesellschafter kann die Sacheinlage Tatbestände erfüllen, die eine Steuerpflicht auslösen.

Für das Unternehmen, das die Sacheinlage entgegennimmt, ist die steuerliche Behandlung ebenfalls von Bedeutung. Wird beispielsweise ein Grundstück oder eine Immobilie eingebracht, unterliegt dies in der Regel der Grunderwerbsteuer, wobei diese je nach Bundesland unterschiedlich hoch ausfallen kann. Auch die Ertragssteuer-Konsequenzen müssen beachtet werden, insbesondere wenn der Wert der eingebrachten Sacheinlage über den ursprünglichen Anschaffungskosten des einbringenden Gesellschafters liegt. In solchen Fällen kann es zu einer (latenten) Steuerverpflichtungen kommen. Die steuerlichen Risiken können in Abhängigkeit von der jeweils gewählten Sacheinlage, Einbringungsform und der steuerlichen Situation des einbringenden Gesellschafters sehr vielfältig sein, so dass hier nur darauf hingewiesen werden kann, dass die steuerlichen Risiken/Implikationen rechtzeitig vor der Einbringung/Übertragung mit einem steuerlichen Berater geklärt werden.

Praktische Herausforderungen und Fallstricke

Die praktische Durchführung einer Erhöhung des Stammkapitals/Grundkapitals durch Sacheinlagen ist mit zahlreichen Herausforderungen und potenziellen Fallstricken verbunden. Eine der größten Hürden ist die Wertermittlung der zu übertragenden Sacheinlagen, insbesondere wenn es sich um immaterielle Vermögenswerte wie Patente, Markenrechte oder Know-how handelt, deren Marktwert schwer festzulegen ist. Eine ungenaue oder unzureichende Bewertung kann nicht nur rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, sondern auch das Vertrauen der anderen Gesellschafter, potenzieller Investoren, aber auch Gläubiger erschüttern. Zudem ist die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers/Gutachters bei der Bewertung von Sachwerten entscheidend, um eine faire und nachvollziehbare Preisfindung zu gewährleisten. Ein weiteres Risiko liegt in der Haftung der Geschäftsführer und Gesellschafter: Diese können bei falscher Bewertung der Sacheinlagen persönlich haftbar gemacht werden, wenn nachträglich festgestellt wird, dass der Wert der eingebrachten Vermögenswerte überschätzt wurde oder nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Aus diesem Grund ist es ratsam, nicht nur die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen genau zu prüfen, sondern auch die Wahl eines kompetenten und erfahrenen Wirtschaftsprüfers sicherzustellen, um solche Fallstricke zu vermeiden. Dies gilt auch für die gesetzlichen Vorgaben, die bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen einzuhalten sind (wie z.B. Sachgründungsbericht, Sachgründungsprüfung etc.)

Strategische Überlegungen und Gestaltungsmöglichkeiten

Bei Kapitalerhöhungen durch Sacheinlagen bieten sich verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, die es Unternehmen ermöglichen, die finanziellen und steuerlichen Vorteile zu maximieren. Eine Möglichkeit ist die Aufteilung der Einlage in mehrere Vermögenswerte, um Risiken zu streuen und die Bilanzierung sowie die Steuerbehandlung zu optimieren. So kann beispielsweise die Einbringung eines Immobilienportfolios und einer Markenlizenz als getrennte Einlagen erfolgen, um für jede Kategorie von Vermögenswerten individuelle Bewertungen und steuerliche Behandlungen vorzunehmen.

Zusätzlich können Unternehmen durch eine gestaffelte Einbringung von Sacheinlagen, etwa über mehrere Jahre hinweg, steuerliche Vorteile realisieren und die Steuerbelastung über die Zeit hinweg verteilen. Dies bietet vor allem dann Chancen, wenn das Unternehmen hohe Investitionen in Sachwerte tätigt, aber nicht sofort von einer höheren Kapitalausstattung profitieren möchte. Unternehmen sollten zudem steueroptimierte Bewertungsverfahren in Betracht ziehen, die den Wert von Sacheinlagen so ermitteln, dass sie sowohl den bilanztechnischen als auch den steuerlichen Anforderungen gerecht werden. In diesem Zusammenhang spielt auch die Wahl des richtigen Bewertungsansatzes, etwa die Anwendung der Ertragswertmethode oder der Vergleichswertmethode, eine entscheidende Rolle. Solche strategischen Gestaltungsmöglichkeiten können die langfristige Rentabilität eines Unternehmens erheblich steigern und gleichzeitig steuerliche Belastungen minimieren.

Fazit und Ausblick von Goldstein Consulting

Kapitalerhöhungen durch Sacheinlagen bieten Unternehmen eine flexible Möglichkeit zur Kapitalbeschaffung ohne die Notwendigkeit, liquide Mittel aufzubringen. Dennoch sind sie mit erheblichen bilanziellen und steuerlichen Herausforderungen verbunden, die nicht unterschätzt werden sollten. Die korrekte Bewertung der eingebrachten Vermögenswerte und die steuerliche Behandlung erfordern eine präzise Planung und die Expertise von Fachleuten, um rechtliche Risiken und unerwünschte steuerliche Konsequenzen zu vermeiden. Angesichts der Komplexität dieses Verfahrens sollten Unternehmen in Erwägung ziehen, auf spezialisierte Berater und Wirtschaftsprüfer zurückzugreifen, die sowohl die rechtlichen als auch die steuerlichen Implikationen umfassend berücksichtigen können. In Zukunft werden Unternehmen, die Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen durchführen, noch stärker darauf angewiesen sein, ihre Bewertungs- und Steuerstrategien ständig an die sich wandelnden rechtlichen Rahmenbedingungen und steuerlichen Vorgaben anzupassen, um langfristige und nachhaltige Unternehmensziele zu erreichen.

Über Goldstein Consulting

Die Goldstein Consulting GmbH ist eine 1998 gegründete Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Berlin. Gründerin und geschäftsführende Gesellschafterin ist Annette Goldstein, die auf mehr als 40 Jahre Berufspraxis in den Bereichen Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung zurückblicken kann. Das Unternehmen hat sich auf Mittelständler und Startups spezialisiert. Zu seinen Dienstleistungen gehören unter anderem Jahresabschlussprüfungen und Jahresabschlusserstellung, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Steuererklärungen, Buchhaltungen und Unternehmensbewertungen.

Weiterführende Informationen

https://www.she-works.de/finanzen/annette-goldstein-von-goldstein-consulting-ueber-besondere-herausforderungen-fuer-frauen-in-der-wirtschaftspruefung/2024/06/19/

https://www.lifepr.de/pressemitteilung/goldstein-consulting-gmbh-wirtschaftsprfungsgesellschaft/goldstein-consulting-auch-2024-wieder-mit-auszeichnung-deutschlands-beste-wirtschaftspruefer-geehrt/boxid/988908

https://www.pressebox.de/pressemitteilung/goldstein-consulting-gmbh-wirtschaftsprfungsgesellschaft/goldstein-consulting-gratuliert-daniel-baumgartner-zum-bestehen-des-steuerberaterexamens/boxid/1197771 

https://www.finanzwelt.de/post/annette-goldstein-von-goldstein-consulting-ueber-die-aktivierung-von-selbst-erstellten-immateriellen-vermoegensgegenstaenden-bei-startups