Freistellungsauftrag strategisch nutzen!
14.07.2025

Thomas Gundermann, Geschäftsführender Gesellschafter, Taunus Investments GmbH / Foto: © Taunus Investments GmbH
Die Besteuerung von Kapitalerträgen betrifft Sparer und Anleger gleichermaßen. Damit jedoch nicht jeder Euro Gewinn automatisch vom Fiskus besteuert wird, gibt es den SparerPauschbetrag, der über den sogenannten Freistellungsauftrag geltend gemacht werden kann. Warum ist der Freistellungsauftrag ein wichtiges Instrument und welche langfristigen Auswirkungen hat eine konsequente Nutzung auf den Vermögensaufbaum?
Der Freistellungsauftrag erlaubt es Kapitalanlegern, jährlich bestimmte Kapitalerträge steuerfrei zu vereinnahmen - 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für Verheiratete. Wird kein Freistellungsauftrag eingerichtet, werden automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) auf sämtliche Kapitalerträge einbehalten – auch wenn diese unterhalb des Freibetrags liegen.
Dividenden aus Aktien, (Fonds-)Ausschüttungen und Zinsen werden dem Anleger direkt gutgeschrieben und die Steuer wird bei Überschreiten des Freibetrags sofort abgezogen.
Bei Kursgewinnen hingegen fällt die Steuer erst beim tatsächlichen Verkauf der Wertpapiere an. Das bietet Spielräume, aber auch Risiken bei der langfristigen Steuerplanung.
Nehmen wir eine Kapitalanlage von 100.000 Euro, die eine jährliche Rendite von acht Prozent erwirtschaftet. Diese Rendite setzt sich beispielsweise aus Dividenden (drei Prozent) und Kursgewinnen (fünf Prozent) zusammen.
Ohne Freistellungsauftrag werden auf 3.000 Euro Dividenden pro Jahr rund 26,375 Prozent Steuern fällig, folglich ca. 791 Euro. Diese stehen nicht für die Wiederanlage zur Verfügung. Mit Freistellungsauftrag bleiben die ersten 1.000 Euro Kapitalerträge steuerfrei. Die Steuerlast reduziert sich auf ca. 527 Euro pro Jahr. Daraus ergibt sich ein jährlicher Steuervorteil von ca. 264 Euro. Das klingt zunächst wenig, aber nach 20 Jahren beläuft sich dieser mit Zinseszinseffekt auf ein Plus von über 13.000 Euro, allein durch die konsequente Nutzung des Freibetrags und Reinvestition der Steuerersparnis.
Zugegebenermaßen wird hier nicht berücksichtigt, dass sich auch ohne Freistellungsauftrag die zu viel gezahlten Steuern über die Steuererklärung erstattet werden. Aber mal ehrlich, dies geschieht nur mit großem Zeitverzug und meistens ohne eine Wiederanlage am Kapitalmarkt, wobei gerade dies über die Hälfte mit ca. 7.800 Euro zum Vorteil beiträgt.
Werden statt Dividenden und Ausschüttungen nur Kursgewinne erzielt, sind diese erst mit Realisierung steuerpflichtig. Das bedeutet, wer nie verkauft, kann auch nie den Freibetrag auf Kursgewinne nutzen. Deshalb kann es sinnvoll sein, jährlich einen Teil der Positionen mit Gewinn zu verkaufen und sofort wieder anzulegen, um den Freibetrag auszuschöpfen. Viele Anleger halten ihre Investments über Jahrzehnte und realisieren dann erst im Ruhestand große Kursgewinne. Das kann jedoch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Folgen haben, denn große einmalige Gewinne erhöhen das zu versteuernde Einkommen im Jahr der Realisierung drastisch. Hierdurch kann plötzlich eine Steuerpflicht entstehen, obwohl die regulären Renteneinkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen würden. Auch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge können steigen, da Kapitalerträge dort berücksichtigt werden.
Zusammenfasend ist der Freistellungsauftrag ein kleines, aber effektives Instrument zur Steueroptimierung im gesetzlichen Rahmen. Bei regelmäßigen Erträgen, wie Dividenden, wirkt er sofort entlastend. Bei Kursgewinnen hingegen, muss aktiv gesteuert werden, um ihn sinnvoll auszuschöpfen. Wer regelmäßig den Freibetrag nutzt und die Steuerersparnis reinvestiert, profitiert langfristig vom Zinseszinseffekt und kann das Risiko böser Überraschungen im Alter mindern.
Marktkommentar von Thomas Gundermann, Geschäftsführender Gesellschafter der Taunus Investments GmbH in Bad Homburg.

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