APAS verhängt Strafe für Wirecard-Wirtschaftsprüfer

04.04.2023

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Neue Entwicklungen im Wirecard-Fall: Die Abschlussprüfungsgesellschaft APAS hat nun auch gegen Ernst & Young (EY) Sanktionen verhängt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hatte die Abschlüsse von Wirecard von 2016 bis 2018 abgesegnet.

Gestern teilte die APAS den Abschluss ihrer Untersuchungen mit. Man sehe die Berufspflichtverletzungen durch EY bei der Prüfung und Bestätigung der gefälschten Wirecard-Zahlen als bestätigt. Als Konsequenz muss EY eine Geldbuße von 500.000 Euro leisten. Fünf  Wirtschaftsprüfer von EY müssen zudem Strafen von 23.000 bis 300.000 Euro bezahlen, das Verfahren gegen sieben weitere EY-Prüfer wurde eingestellt, da sie ihre Berufszulassung zurückgegeben haben und damit nicht weiter von der beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angesiedelten APAS belangt werden können. Aufgrund der Pflichtverletzungen bei der Wirecard-Prüfung soll EY zudem für zwei Jahre keine neuen Mandate von börsenorientierten Unternehmen, Kreditinstituten und Versicherern übernehmen dürfen. Bestehende Mandate sind laut APAS nicht betroffen. Die Sanktionen sind noch nicht rechtskräftig. Im nächsten Schritt fertigt die APAS entsprechende Bescheide für die Betroffenen, die dann Einspruch einlegen können. Laut der Aufsichtsbehörde handle es sich dabei ausschließlich um Konsequenzen der Berufsaufsicht, die für andere Verfahren nicht bindend sei.

Der Unternehmenssprecher von Ernst & Young erklärte nach der APAS-Meldung, man habe für die Untersuchung vollumfänglich kooperiert. EY bedauere, dass der Betrug von Wirecard nicht früher aufgedeckt wurde. Daraus habe man wichtige Lehren gezogen und Maßnahmen für eine Verbesserung der Prüfungsqualität und das Risikomanagement eingeleitet. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sieht sich im Rahmen des Wirecard-Skandals auch mit einer Reihe an Schadensersatzforderungen konfrontiert, die EY bisher aber zurückgewiesen hat. (lb)

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