BaFin sieht Mängel Netto-Versicherungsanlageprodukten
04.08.2025

BaFin - Foto: Copyright BaFin
Eine Untersuchung der Finanzaufsicht BaFin offenbart klare Mängel beim Vertrieb von Netto-Versicherungsanlageprodukten. Insbesondere die Beratung und die Bewertung des Kundennutzens lassen oft zu wünschen übrig. Halten sich Versicherer beim Vertrieb von Nettoprodukten an die Regeln zum Schutz der Kunden? Dieses Thema stand im Mittelpunkt einer Befragung der Finanzaufsicht BaFin von 22 Versicherungsunternehmen zu ihrem Geschäft mit Nettoprodukten. Insgesamt sind die Ergebnisse der Befragung nicht zufriedenstellend.
Befragt hat die BaFin Unternehmen mit Sitz in Deutschland und im europäischen Ausland, die in Deutschland tätig sind. Zwei der befragten Versicherer haben sich auf den Vertrieb von Nettoprodukten (siehe Infokasten) spezialisiert. Die überwiegende Zahl der befragten Unternehmen vertreibt jedoch deutlich weniger Netto- als Bruttoprodukte und/oder bekennt sich ausdrücklich zum provisionsbasierten Vertrieb. Nettoprodukte werden nicht nur durch Versicherungsberater vertrieben, die nach Maßgabe der Gewerbeordnung unternehmensunabhängig arbeiten. Ihr Vertrieb erfolgt in nennenswertem Umfang auch durch Versicherungsvermittler.
Auf einen Blick: Brutto- und Nettoprodukte
Ein Bruttoprodukt im Sinne dieser Abfrage ist ein Produkt, das bei seiner Kalkulation Vermittlungsprovisionen enthält, ohne dass die Kundin oder der Kunde diese gesondert vergütet.
Als Nettoprodukt wurde in der Abfrage ein Produkt definiert, das im Rahmen seiner Kalkulation keine Zuwendungen für Versicherungsvermittlung enthält und bei dem nach der zugrundeliegenden Vertriebsstrategie eine Kostenfreistellungsvereinbarung mit der Kundin bzw. dem Kunden geschlossen oder eine Vergütung der Vermittlung bzw. Beratung zwischen der Kundin bzw. dem Kunden und dem Vertriebspartner vereinbart wird.
Zuwendungen für die Versicherungsvermittlung in diesem Sinne sind Abschlussprovisionen, sonstige Vergütungen und etwaige Rückvergütungen von Fondsgesellschaften an Vertriebspartner. Eine gesetzliche Definition des Begriffs „Nettoprodukte“ gibt es nicht.

EIOPA: Julia Wiens ist Vorsitzende des Digital Finance Steering Committee
