Bafin ermöglicht Erleichterungen für Versicherer
13.07.2026

Julia Wiens - Foto: © Baloise
Versicherer sollen möglichst schnell von den Erleichterungen profitieren, die im Solvency-II-Review vereinbart worden sind. Die Finanzaufsicht Bafin bietet daher ab dem 1. August 2026 ein Voranzeige- und Vorantragsverfahren an. Einzelheiten regelt sie in einer Aufsichtsmitteilung, die sie am 13. Juli 2026 veröffentlicht hat. Die Aufsichtsmitteilung richtet sich an alle Unternehmen, die unter Solvency II fallen.
Hintergrund: Die im Review verabschiedeten Regelungen treten erst am 30. Januar 2027 in Kraft. Versicherer, die am Voranzeige- und Vorantragsverfahren teilnehmen, erhalten jedoch schon vor diesem Termin eine erste Einschätzung der Bafin. Darin erfahren sie, ob und welche neuen Proportionalitätsmaßnahmen sie nutzen können. Falls die Versicherer sich danach nicht anders entscheiden, wertet die Bafin die eingereichten Unterlagen als Anzeige oder Antrag. Ab dem 30. Januar 2027 verschickt sie dann die förmlichen Bescheide. Sobald diese den Unternehmen zugegangen sind, können sie die Maßnahmen nutzen.
Bafin-Exekutivdirektorin Julia Wiens appelliert an die Unternehmen, das Angebot der Bafin zu nutzen: „Ich hoffe, dass viele Versicherer ihre Voranzeigen und -anträge schon ab dem 1. August einreichen. Das hilft der Bafin, aber vor allem den Unternehmen selbst. Denn so können sie sich besser vorbereiten und die neuen Maßnahmen gegebenenfalls direkt ab dem 30. Januar 2027 anwenden.“ Die Aufsichtsmitteilung gebe den Versicherern die nötige Orientierung.
Wiens freut sich, dass nun bald die Erleichterungen greifen, für die sich die Bafin in den vergangenen Jahren eingesetzt hat: „Wir haben uns im Solvency-II-Review erfolgreich dafür stark gemacht, noch mehr Proportionalität zu ermöglichen.“ So seien beispielsweise die Schwellenwerte für den Anwendungsbereich von Solvency II angehoben worden. „Das war uns wichtig“, führt Wiens aus. Die Folge: Ab Januar 2027 können die Versicherer, die unter den neuen Schwellenwerten liegen, die schlankeren Vorgaben von Solvency I umsetzen.
Die Nutzung der Proportionalitätsmaßnahmen aus dem Solvency-II-Review ist daran geknüpft, wie die Versicherer eingestuft werden. Künftig können zwei Kategorien von Unternehmen die neuen Entlastungen in Anspruch nehmen:
· Die erste Gruppe umfasst Small and Non-Complex Undertakings – kurz: SNCUs. Das sind relativ kleine Versicherer mit einem wenig komplexen Risikoprofil. Nach aktuellem Stand fallen darunter rund zehn Prozent der Versicherer, für die Solvency II gilt. SNCUs können zehn Proportionalitätsmaßnahmen direkt anwenden. Dazu gehören zum Beispiel längere Intervalle für die eigene Risikobeurteilung, also das Own Risk and Solvency Assessment (ORSA).
· Die zweite Gruppe bilden mittelgroße Versicherer, die Non-SNCUs. Dazu zählen derzeit rund 75 Prozent der Unternehmen. Sie können mit Genehmigung der Bafin bis zu sieben der zehn Erleichterungen nutzen, sofern ihr Risikoprofil das zulässt.
Was die Unternehmen beachten müssen, wenn sie ab dem 1. August ihre Anzeigen und Anträge auf Anwendung von Proportionalitätsmaßnahmen bei der Bafin einreichen, beschreibt die Bafin in ihrer Aufsichtsmitteilung. Sie gibt darin auch erste Hinweise, wie sie die neuen Rechtsnormen in ihrer Verwaltungspraxis auslegt.
Die Bafin wird die Aufsichtsmitteilung aktualisieren, um weitere Neuerungen aus dem Solvency-II-Review umzusetzen. (mho)

LKH mit stark steigendem Neugeschäft





