BdV: Lebensversicherer verstoßen gegen das Versicherungsprinzip

29.03.2022

Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten / Foto: © BdV

Die aktuelle Untersuchung des Bund der Versicherten e. V. (BdV) zu Effektivkosten bei Lebensversicherungen zieht eine harte Bilanz. In der Studie hat BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein errechnet, welchen Anteil die Versicherer als Kosten von den Zahlbeiträgen abziehen. Ergebnis: Das jetzige System setze völlig falsche Anreize.

„Bei einem durchschnittlichen fondsgebundenen Vertrag kassieren die Versicherer etwa ein Viertel der eingezahlten Beiträge nur für Kosten ein“, erläutert Axel Kleinlein. Überraschenderweise ist laut Analyse die Kostenbelastung geringer, wenn es sich um klassische Verträge handelt. Das sind solche Verträge, die auch garantierte Leistungen umfassen. Für den BdV ist klar: Dies widerspricht dem Versicherungsprinzip. „Das jetzige System belohnt ausgerechnet die Versicherer, die besonders schlechte Angebot aussprechen“, resümiert Kleinlein.

Kleinleins Berechnungen basieren auf einer Studie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Darin befindet sich eine Darstellung der durchschnittlichen Effektivkosten von Lebensversicherungsverträgen. Effektivkosten bemessen, um welchen Prozentsatz sich die Rendite eines Vertrages aufgrund der Kosten mindert. Einfacher zu verstehen ist, wenn angegeben wird, welcher Anteil der eingezahlten Beiträge für Kosten abgezogen wird. Deshalb hat der BdV diese Werte nun errechnet.

So gibt die BaFin zum Beispiel an, dass bei einem fondsgebundenen Vertrag, der 30 Jahre laufen soll, Effektivkosten von 1,9% anfallen. Das heißt, die Kosten führen dazu, dass die Rendite um 1,9% sinkt. Nun hat der BdV errechnet, bei welchem Kostenabzug sich genau diese Renditeminderung ergibt. Das ist gerade bei einem Abzug von 29,2% auf jede Einzahlung der Fall. „Effektivkosten von 1,9% klingen nicht hoch und verbergen, dass tatsächlich knapp ein Drittel der Sparleistung unmittelbar von Kosten aufgefressen werden“, so Kleinlein. Für durchschnittliche Vertragskonstellationen, für die die BaFin die Effektivkosten veröffentlicht hat, legt der BdV nun die Werte vor, welchem Kostenabzug auf die Einzahlungen das entspricht.

Mehr Belohnung für weniger Leistung?

Bei einem klassischen Versicherungsvertrag, der auch Garantien umfasst, liegen die tatsächlichen Kosten im Durchschnitt demnach bei 16% des Beitrags. Bei fondsgebundenen Verträgen jedoch bei knapp 26%, obwohl hier die Versicherten das volle Anlagerisiko tragen müssen. Obwohl die Kunden also weniger Garantien bekommen und mehr Risiko tragen müssen, sind die Kosten hier laut BdV besonders hoch. „Es widerspricht dem Versicherungsprinzip, wenn die Lebensversicherer bei den für die Versicherten riskantesten Angeboten die höchsten Kosten ansetzen“, ist Kleinlein überzeugt. „Die Unternehmen belohnen sich mit hohen Kosten dafür, dass sie noch weniger Leistung in Form von Garantien liefern. Das ist absurd.“ (sh)

Diese Berechnungen sind Nebenergebnisse eines wissenschaftlichen Vortrags, den Kleinlein im Rahmen der diesjährigen Wissenschaftstagung des BdV halten wird. Diese findet digital am Ende dieser Woche statt. Infos und Anmeldung hier.