Brauerei verklagt Allianz

14.05.2021

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Die coronabedingten Schließungen von Gaststätten sorgen für Ärger bezüglich der Betriebsschließungsversicherung. Die Allianz muss sich deshalb im Herbst mit einer Brauerei vor Gericht auseinandersetzen.

Insgesamt mehr als 250.000 Euro fordert die Giesiger Bräu Gastronomie AG von der Allianz Versicherungs-AG. Die Münchener Brauerei klagt wegen fehlender Zahlungen im Rahmen der Betriebsschließungsversicherung im März 2020 vor Landgericht München I. Pro Tag geht es dabei um einen Umsatzausfall von 8.500 Euro. Das berichtet das Online-Getränkemagazin about-drinks. „Wir haben uns entschlossen diesen Weg zu gehen, denn genau für solche Fälle wie eine behördlich anerkannte Schließung durch eine Pandemie oder ähnliches haben wir eine entsprechende Versicherung abgeschlossen. Viele unserer Kollegen haben das Angebot der Versicherungen über 15 % der Schadensersatzsumme im vergangenen Jahr angenommen. Wir haben das nicht akzeptiert, wir fordern 100 % der Schadenssumme. Wir möchten mit dieser Klage, die wir – falls nötig – bis zur höchsten Instanz durchfechten werden, auch ein Zeichen setzen für die vielen kleinen Gastronomen. Diese haben sich im wahrsten Sinne abspeisen haben lassen müssen aufgrund ihrer Notsituation im vergangenen Jahr“, wird Steffen Marx, Gründer und Geschäftsführer von Giesinger Bräu, von about-drinks zitiert. Er erklärte zudem, dass kein Vergleich angestrebt würde, sondern die gesamte Summe als Schadensersatz verlangt würde. Es ginge auch darum, die grundsätzliche Frage zu klären, wie es rechtens sein könne, dass Versicherungsverträge nicht eingehalten würden. Für den Fall einer Ablehnung der Klage kündigte Marx Revision beim OLG, auch der Gang zum BGH sei nicht ausgeschlossen.

Sollten die Gerichte eine ähnliche Rechtsauffassung wie das OLG Schleswig haben, könnten die Chancen für die Klägerseite jedoch schlecht stehen: So gab dieses in einem ähnlichen Fall dem Versicherer Recht und entschied, dass der klagende Gastronom keinen Anspruch auf Entschädigungszahlungen erlangt hätte. So stellen laut dem Gericht die Corona-Pandemie und die daraus resultierenden Einschränkungen keinen Versicherungsfall dar. Aus den Auslegungen der zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen haben sich ergeben, dass nur gegen solche Gefahren Versicherungsschutz bestehen, die aus dem einzelnen Betrieb selbst herrühren (intrinsische Gefahr) und aufgrund derer die zuständige Behörde eine konkrete, einzelfallbezogene Maßnahme zur Bekämpfung einer Infektionsgefahr erlässt, die aus dem konkreten Betrieb stammt. Nicht versichert seien hingegen Betriebsschließungen, die aufgrund genereller gesellschafts- und gesundheitspolitischer Maßnahmen in einer pandemischen Ausnahmesituation ergriffen werden.

Die Allianz hat im Übrigen den aktuellen Vertrag mit Giesinger Bräu gekündigt und in den neuen Versicherungsbedingungen Pandemien ausgeschlossen. (ahu)