Bundesregierung zieht Konsequenzen aus Wirecard-Skandal

17.12.2020

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Damit sich die kriminellen Vorgänge im Fall Wirecard nicht wiederholen, soll die BaFin mehr Befugnisse erhalten und für Wirtschaftsprüfer soll es strengere Kontrollen geben.

Im Juni musste mit Wirecard erstmals ein im DAX notiertes Unternehmen Insolvenz anmelden. Der Fall machte besonders aufgrund seiner Umstände Schlagzeilen: So wird den Managern des Zahlungsdienstleisters vorgeworfen, über Jahre hinweg betrogen und Bilanzen manipuliert zu haben. In diesem Zusammenhang stehen auch die Wirtschaftsprüfungsaufsicht Ernst & Young und die BaFin in einem schlechten Licht. So steht die Frage im Raum, warum diesen der Betrug nicht auffiel bzw. sie nichts dagegen unternommen haben. Damit sich der Fall Wirecard nicht wiederholt, hat das Bundeskabinett nun den von Finanz- und Justizministerium eingebrachten Entwurf für das „Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkintegrität“ auf den Weg gebracht, mit dem verloren gegangenes Vertrauen in den deutschen Finanzmarkt wiederhergestellt werden soll. So soll die Überprüfung von Unternehmensbilanzen schärfer geregelt werden und die Kompetenzen der BaFin sollen ausgeweitet werden. Zudem ist eine stärkere Kontrolle der Wirtschaftsprüfer vorgesehen.

BaFin soll zur Finanz-Kripo werden

Laut dem Gesetzentwurf soll die BaFin künftig auch Unternehmen gegen deren Willen kontrollieren und sicherstellen können, alle Unterlagen zu bekommen. Hierzu soll sie das Recht bekommen, eine Firma zu durchsuchen und Unterlagen zu beschlagnahmen. Zugleich sollen die privaten Finanzgeschäfte von BaFin-Mitarbeitern eingeschränkt werden. Damit wird eine Konsequenz aus der Tatsache gezogen, dass Mitarbeiter der Behörde selbst mit Wirecard-Aktien gehandelt haben.

Verhinderung von Abhängigkeit

Damit bei Wirtschaftsprüfern Abhängigkeiten vermieden werden, sollen laut dem Gesetzentwurf Prüfung und Beratung künftig getrennt werden. Außerdem ist vorgesehen, dass Konzerne dazu verpflichtet werden spätestens nach zehn Jahren ihren Wirtschaftsprüfer zu wechseln. Durch eine Verschärfung von Haftungsvorschriften soll zudem die Qualität der Abschlussprüfungen verschärft werden. So ist vorgesehen, die Haftungsobergrenze für Wirtschaftsprüfer bei kapitalmarktorientierten größeren Firmen von vier auf 16 Mio. Euro zu erhöhen, bei grober Fahrlässigkeit soll die Haftungsgrenze künftig komplett entfallen. Vorstände, die einen falschen Bilanzeid ablegen, also erklären, dass die Rechnungslegung nach bestem Wissen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild des Unternehmens entspricht, obwohl das nicht stimmt, sollen künftig bis zu fünf Jahre Haft erwarten. (ahu)