Den Markt aufrollen

13.07.2021

Sebastian Blau, Leiter des Kompetenzcenters Allgemeine Haftpflicht der R+V

Vor allen für herstellende Betriebe und große Handelsunternehmen hat die R+V ein völlig neues Haftpflichtkonzept erschaffen. Besonders digital, innovativ und nachhaltig zu sein, ist der Anspruch des Produkts. Darüber und über weitere Pläne für die Zukunft sprach finanzwelt mit Sebastian Blau, dem Leiter des Kompetenzcenters Allgemeine Haftpflicht des Unternehmens.

finanzwelt: Sie haben mit Ihrer R+V-HaftpflichtHandel All Inclusive (HAI) ein neues Haftpflichtbedingungswerk eingeführt, das bisherige Konzepte ablöst. Warum dieser Schritt? Sebastian Blau: Unsere Haftpflicht All Inclusive ist mehr als ein Relaunch bestehender Bedingungen. Die zentrale Idee von HAI ist unser DIN-Versprechen: Digital, Innovativ und Nachhaltig. Das bezieht sich einerseits auf die enthaltenen Deckungsbausteine, insbesondere aber auch auf den gesamten Anbahnungs- und Verwaltungsprozess.

finanzwelt: An welche Zielgruppe richtet sich dieses Konzept speziell? Blau: Mit HAI sprechen wir in erster Linie herstellende Betriebe, aber auch große Handelsunternehmen an.

finanzwelt: Was macht herstellende Betriebe so speziell? Blau: Im Unterschied zu anderen Branchen zeichnet sich das Segment herstellender Betriebe insbesondere durch immer komplexer werdende Wertschöpfungsketten aus. Während sich Unternehmen vor Jahren noch einem ganzheitlichen Herstellungsprozess gewidmet haben, wirken heute in der Regel viele unterschiedliche Unternehmen an der Erzeugung von Produkten mit.

finanzwelt: Haben Sie ein deutlich höheres Haftungsrisiko als Betriebe in anderen Branchen? Blau: Durch die verschiedenen (vertraglichen) Beziehungen zu Lieferanten und Abnehmern bis hin zum Endkunden ergeben sich vor allem komplexere Haftungsketten; der richtige Versicherungsschutz sollte deshalb elementarer Bestandteil des Risk Managements eines jeden Unternehmens sein. Dabei geht es keineswegs nur darum, berechtigte Ansprüche von Geschädigten zu begleichen, sondern auch um die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche.

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