Die eigenen Abschiedswünsche festhalten

02.06.2021

Walter Capellmann, Hauptbevollmächtigter DELA Lebensversicherungen / Foto: © DELA

Bei der Hinterbliebenenvorsorge stehen nicht nur finanzielle Aspekte im Vordergrund, sagt Walter Capellmann, Hauptbevollmächtigter der DELA Lebensversicherungen. Auch organisatorisch können Sterbegeldversicherungen die Hinterbliebenen entlasten. Sie können dazu beitragen, Angehörigen mehr Raum für Trauer zu geben und ihnen helfen, den Schmerz zu verarbeiten. Eine praktische Hilfe zur Planung der eigenen Trauerfeier bietet der Abschiedsplaner der DELA.

Eine aktuelle Studie des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der DELA Lebensversicherung zeigt: Drei Viertel aller Deutschen haben sich schon einmal Gedanken über den eigenen Tod gemacht. Die Deutschen beschäftigen sich also doch vermehrt mit dem vermeintlichen Tabuthema. Jedoch haben nur die wenigsten von ihnen in irgendeiner Form für ihre Hinterbliebenen vorgesorgt – finanziell oder organisatorisch.

Das liegt möglicherweise an den zahlreichen Irrtümern, die sowohl im Hinblick auf die Höhe der Bestattungskosten bestehen als auch im Hinblick darauf, welche Art der Vorsorge am besten geeignet ist, um diese abzusichern. Denn ein weiteres Ergebnis der Studie lautet: Die Kosten einer Bestattung werden häufig unterschätzt. Den finanziellen Aufwand von Bestattung und Trauerfeier beziffert ein Großteil der Befragten auf 3.000 bis 5.000 Euro, deutlich unter dem tatsächlichen Betrag, der heute bei rund 6.000 bis 8.000 Euro und in vielen Regionen bereits deutlich darüber liegt. Auf die Frage, welche Art der finanziellen Vorsorge geeignet ist, um diese Summe im Todesfall aufzubringen, nannten Teilnehmer unter anderem einen Aktienfonds und ein Sparbuch als Möglichkeit. Doch kommt es gerade bei der finanziellen Bestattungsvorsorge darauf an, dass die benötigte Summe in voller Höhe zur Verfügung steht, ganz gleich zu welchem Zeitpunkt der Todesfall eintritt. Ein Sparbuch und ein Aktienfonds können dies nicht gewährleisten – ganz im Gegensatz zur Sterbegeldversicherung, die sofort zur Verfügung steht und als zweckgebundenes Kapital zudem zum Schonvermögen zählt.

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Die Ergebnisse der Studie legen für uns zwei Schlüsse nahe: Dass hier nicht nur eine Versorgungslücke besteht und Menschen Gefahr laufen, ihren Hinterbliebenen eine unterschätzte finanzielle Belastung aufzuerlegen, sondern auch, dass hier großer Aufklärungsbedarf besteht, um Irrtümer in Bezug auf die Todesfallvorsorge auszuräumen. Hier ist Aufklärung und gute Beratung der Kunden gefragt, um deren Angehörige nicht vor erhebliche finanzielle Belastungen zu stellen. Die Hinterbliebenenvorsorge sollte daher fest in der Vorsorgeberatung verankert werden und ist aus einer ganzheitlichen Beratung nicht wegzudenken.

Mit der Wunschbestattung selbstbestimmt über den Tod hinaus handeln

Zur ganzheitlichen Beratung gehört nicht nur der finanzielle Aspekt. Um Kunden ein gutes Gefühl zu vermitteln und sie emotional abzuholen, sollten Berater mit ihnen auch organisatorische Fragen durchsprechen. Denn mit dem Verlust eines nahestehenden Menschen kommt auch die Organisation von Bestattung und Trauerfeier auf die Hinterbliebenen zu. Viele sind in der Trauerphase mit den organisatorischen Planungen des Abschieds zunächst überfordert – und für Trauer bleibt häufig wenig Zeit. Hinzu kommt, dass eine Bestattung auch dem Willen des Verstorbenen gerecht werden sollte. Wer schon zu Lebzeiten organisatorische Vorkehrungen trifft, entlastet nicht nur seine Angehörigen, sondern lebt auch mit dem guten Gefühl, auch über den Tod hinaus selbstbestimmt zu handeln.

Hier setzt die Wunschbestattung an, mit der schon zu Lebzeiten der eigene Abschied geplant und organisatorische Schritte in die Wege geleitet werden können. Gekoppelt an eine Sterbegeldversicherung wird das hierfür vorbestimmte Kapital direkt in Leistungen der Bestattung umgewandelt. Die DELA kooperiert für die Wunschbestattung mit der „Deutschen Bestattungsfürsorge“ (DBF), sowie mit einem Netzwerk aus über 280 zertifizierten Bestattern.

Welche Vorteile der Abschiedsplaner bietet, lesen Sie auf Seite 2