Die Stuttgarter zu den Empfehlungen der Renten-Kommission
22.06.2026

Dr. Guido Bader, Vorstandsvorsitzender der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. Foto: © Stuttgarter
Zu den Empfehlungen der Renten-Kommission der Bundesregierung hat Dr. Guido Bader, Vorstandsvorsitzender der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. folgende Einschätzungen und Kommentare abgegeben.
„Die bisher bekannten und diskutierten Empfehlungen sind sicherlich ein guter erster Schritt, enthalten sie doch durchaus schmerzhafte Wahrheiten, die zur Stabilisierung der Altersvorsorge beitragen können. Zugleich bleibt das Papier hinter meinen Erwartungen zurück. Zum einen bleiben an einigen Stellen die Details der Umsetzung abzuwarten, ehe wir die Wirkweise wirklich beurteilen können. Zum anderen sind die Empfehlungen letztendlich nicht weitreichend genug“, so das Gesamtfazit von Dr. Guido Bader. Hier die Empfehlungen im Überblick.
· Empfehlung, eine obligatorische kapitalgedeckte Renten-Komponente im Rahmen der GRV (gesetzliche Kapitalrente) einzuführen. Dazu sollen individuelle Kapitalkonten für die Beitragszahlenden eingerichtet werden. Empfohlen wird ein paritätisch finanzierter zusätzlicher Beitragssatz von zwei Prozent. Die Beiträge sollen nach schwedischem Vorbild zentral verwaltet und am Kapitalmarkt angelegt werden: „Eine solche kapitalgedeckte Ergänzung der Säule 1 ist in meinen Augen in Summe sehr vernünftig. Jedoch kommt es ganz extrem auf die Ausgestaltung an. Die zusätzliche Belastung für Arbeitgeber, die geplant ist, wird wirtschaftlich weh tun, wäre notfalls aber zu tolerieren. Die reine ‚Staatsfonds‘-Variante entspricht übrigens gerade nicht dem schwedischen Modell. Hier sind Fonds auch frei wählbar und werden überwiegend auch gewählt. Den deutschen Staat als Kapitalanleger sehe ich äußerst kritisch. Und wenn jetzt schon wieder kolportiert wird, dass dadurch das Versorgungsniveau sogar steigen könnte, dann fühle ich mich an Zeiten erinnert, in denen die Politik den Versicherern zu optimistische Hochrechnungen vorgeworfen hat. Unklar ist zudem die Entsparphase. Hier sollte ein lebenslanges Einkommen sichergestellt werden.“
· Empfehlung, im Jahr 2026 im Rahmen eines Sozialpartnerdialogs konkrete Maßnahmen zu erarbeiten, die die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) insbesondere in bisher unterversorgten Bereichen deutlich erhöhen und von beiden Sozialpartnern mitgetragen werden. Zudem Verbesserungen in den Bereichen Bürokratieabbau, Portabilität, Rechtssicherheit, Kostenverteilung und Geringverdienerförderung zur Erhöhung der Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung: „Es wird niemanden überraschen, dass ich das sehr begrüße. Die Frage ist nur: Wie? Die Ausgestaltung sollte im Schulterschluss mit der Versicherungsbranche erfolgen und nicht im ‚Gegeneinander‘“.
· Empfehlung, die Regelaltersgrenze nach 2031 bei einem weiteren Anstieg der Lebenserwartung moderat anzupassen. Die Regelaltersgrenze für den Renteneintritt soll so an die Lebenserwartung gekoppelt werden, dass sich die Änderungen der Lebenserwartung im Verhältnis 2:1 auf die Erwerbs- und die Rentenphase aufteilen: „Das finde ich deutlich zu zaghaft. Wenn wir einen schnellen Effekt erreichen wollen, müssen wir die Lebensarbeitszeit sofort verlängern, um die Boomer-Generation noch länger im Arbeitsleben zu halten. Auch das Verhältnis 2:1 wird auf Dauer kaum finanzierbar sein, wenn die Quote doch früher bei über 4:1 lag. Eine Berücksichtigung der Lebenserwartung ist sinnvoll, aber eben sofort!“
· Empfehlung, den abschlagsfreien Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen: „Die Abschaffung halte ich für absolut richtig und fordere ich seit Langem. Je schneller, desto besser.“
· Empfehlung, die Umrechnungsfaktoren bei vorgezogenem bzw. aufgeschobenem Renteneintritt (Abschläge bzw. Zuschläge) weiterhin nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zu berechnen und regelmäßig zu aktualisieren: „Dazu hätten man schon längst uns Aktuare befragen müssen. Eine Berechnung der Ab- bzw. Zuschlagsfaktoren nach aktuariellen Grundsätzen ist überfällig und wird zu deutlich höheren Faktoren führen. Auch hier ist höchste Eile geboten.“
· Empfehlung, die Kopplung der Rentenentwicklung an die Lohnentwicklung beizubehalten und zu regelbasierten jährlichen Rentenanpassungen zurückzukehren, die automatisch auf Änderungen der Demografie und der Erwerbstätigkeit reagieren. Zu diesem Zweck soll der Nachhaltigkeitsfaktor der aktuellen Rentenanpassungsformel (§ 68 Abs. 5 SGB VI) beibehalten werden, dessen Anwendung derzeit bis 2031 ausgesetzt ist: „Die Einführung des Nachhaltigkeitsfaktors war eine weise Entscheidung, die seit Jahren währende Aussetzung das Gegenteil. Diese Empfehlung der Kommission ist daher sehr zu begrüßen.“
· Empfehlung, dass neben abhängig Beschäftigten auch Selbständige, Beamte, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften in die Erwerbstätigenversicherung einbezogen werden sollen: „Das bringt – wenn man nur ‚neue‘ Selbständige einbezieht – erst mal höhere Beiträge und damit natürlich kurzfristig Entlastung für die Rentenversicherung (je nach Ausgestaltung der Belastung für die Unternehmen und die öffentliche Hand). Mittel- bis langfristig resultiert daraus aber eine zusätzliche Belastung, da insbesondere diese Gruppen eine überdurchschnittliche Lebenserwartung haben. Solange es hier an einer konkreten Ausgestaltung fehlt, kann man das weder als positiv oder negativ bewerten.“
· Empfehlung, Vorstände von Aktiengesellschaften in den Kreis der Pflichtversicherten in die GRV einzubeziehen: „Ich bin heute schon freiwilliges Mitglied in der GRV. Ob sich das für die Gesetzliche Rentenversicherung lohnt!? Diese Maßnahme würde ich eher als populistisch denn als zielführend bezeichnen. Sie stört aber natürlich auch nicht weiter.“
· Empfehlung, die Digitale Rentenübersicht als Informations- und Planungstool weiterzuentwickeln: „Das hat die Kommission bei mir abgeschrieben, das fordere ich schon länger. Auf jeden Fall genau richtig.“

Steigende Nachfrage nach Schlichtungsverfahren





