Erste Investition in Wechselkoffer
05.08.2026

Jürgen Kestler, Geschäftsführer der Solvium Capital Vertriebs GmbH. Foto: © Solvium
Der Solvium Transportlogistik Fonds hat seine erste Investition abgeschlossen. Der Alternative Investmentfonds (AIF) hat 309 Wechselkoffer für rund 1,5 Millionen Euro erworben. Der Ankauf wurde vorher von zwei unabhängigen Gutachtern geprüft. Die erworbenen Wechselkoffer sind an fünf renommierte Logistikunternehmen, hauptsächlich aus dem Kurier-, Express- und Paketbereich, vermietet.
„Der Transportlogistik Fonds zeichnet sich durch laufende Auszahlungen ohne Fremdkapitaleinsatz und ohne Projektierungsrisiken sowie durch eine attraktive Rendite bei übersichtlicher Beteiligungsdauer aus. „Nachdem die Zahl der Zeichnungen in den vergangenen Monaten kontinuierlich gestiegen ist, freuen wir uns, jetzt auch die erste Investitionsmeldung mitteilen zu können. Sie ist ein weiterer Beleg für die Rentabilität und Wirtschaftlichkeit der Assets aus unserem Segment“, sagt Jürgen Kestler, Geschäftsführer der Solvium Capital Vertriebs GmbH.
Der Solvium Transportlogistik Fonds („TLF“) ist ein geschlossener Publikums-AIF, der nach Artikel 8 der Offenlegungsverordnung ökologische Merkmale bewirbt. Er investiert in Güterwagen, Container und Wechselkoffer, wobei mindestens 51 Prozent des Kapitals in Güterwagen und mindestens 10 Prozent in Wechselkoffer fließen. Die geplante Beteiligungsdauer beträgt rund 8,5 Jahre bis zum 31. Dezember 2034. Das Zielvolumen des Fonds liegt bei 25 Millionen Euro, wobei laufend investiert wird. Während der Beteiligungsdauer sind quartalsweise Auszahlungen von jährlich 4,00 Prozent vorgesehen. Bei einem beispielhaften Beitritt zum 1. August 2026 beträgt der prognostizierte Gesamtmittelrückfluss aktuell 143,91 Prozent bezogen auf die Kommanditeinlage, das entspricht einer durchschnittlichen Rendite von jährlich 5,22 Prozent. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) ist die Hamburg Asset Management HAM Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH.
Alle Ankäufe des Fonds werden vor jeder Investition mit zwei externen Bewertungen geprüft. Zunächst bestätigt ein unabhängiges Bewertungsunternehmen gemäß § 261 Abs. 5 KAGB die Marktgerechtigkeit der Kaufpreise. Anschließend bestätigt eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gemäß § 261 Abs. 6 KAGB die Wirtschaftlichkeit und Angemessenheit der Investition für die Objektgesellschaft. Bei geschlossenen Publikums-AIF ist in der Regel nur eine dieser beiden Prüfungen Pflicht, je nachdem, ob der Fonds unmittelbar in Sachwerte oder in Gesellschaftsanteile investiert. Beim TLF kommen beide Prüfstufen nacheinander zur Anwendung. Erst nach beiden externen Bewertungen trifft die Kapitalverwaltungsgesellschaft die Investitionsentscheidung, und die unabhängige Verwahrstelle erteilt nach abschließender Prüfung die Mittelfreigabe.
Mindestens 51 Prozent des Fondskapitals fließen nach den Anlagebedingungen in Güterwagen. „Aktuell prüfen wir mehrere Güterwagenportfolios für den Fonds, um die dann zur Verfügung stehenden weiteren Mittel möglichst bald investieren zu können“, sagt André Wreth, Geschäftsführer der Solvium Capital Vertriebs GmbH. „Selbstverständlich durchläuft auch jede weitere Investition die mehrstufige Ankaufsprüfung des Fonds, damit Preis und Ertragsprofil jedes Portfolios zu den Anlagezielen des TLF passen.“ (mho)

KI verändert die Immobilienbranche





