KI-Transparenzgesetz ist in Kraft getreten

06.08.2026

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Seit dem 2. August gelten in der Europäischen Union neue Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme und KI-generierte Inhalte. Ziel der Neuregelung ist, mehr Transparenz beim Einsatz von KI zu schaffen. Bürgerinnen und Bürger sollen künftig besser erkennen können, wann sie mit einem KI-System interagieren oder wann Inhalte mithilfe künstlicher Intelligenz erzeugt oder manipuliert wurden.

Die Europäische Kommission hatte den endgültigen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten veröffentlicht. Der Kodex ist freiwillig und enthält praktische Maßnahmen, die Anbietern und Nutzern generativer Systeme künstlicher Intelligenz (KI) dabei helfen sollen, die Transparenzpflichten des KI-Gesetzes zu erfüllen. Deepfakes und KI-generierte oder mithilfe von KI bearbeitete Texte, die zu Themen von öffentlichem Interesse veröffentlicht werden, müssen eindeutig gekennzeichnet werden.

Nutzer müssen zudem darüber informiert werden, wenn sie mit einem interaktiven KI-System, wie beispielsweise einem Chatbot interagieren. Diese Transparenzanforderungen helfen den Menschen dabei, zu erkennen, wann Inhalte durch KI generiert oder verändert wurden. Das verringert das Risiko von Täuschung und Manipulation.

Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie, sagte: „Die Europäerinnen und Europäer haben ein Recht darauf, zu erfahren, ob das, was sie sehen, hören oder lesen, von KI erstellt oder verändert wurde, insbesondere wenn solche Inhalte die öffentliche Debatte beeinflussen können. Durch Transparenz schaffen wir Vertrauen. Dieser Verhaltenskodex bietet KI-Anbietern und -Anwendern eine klare und praktische Möglichkeit, KI-generierte Inhalte und Deepfakes im Einklang mit den Bestimmungen des KI-Gesetzes zu kennzeichnen.“

Auch die Bundesregierung auf auf das neue europäische KI-Gesetz reagiert. So sieht Kulturstaatsminister Wolfram Weimer die neuen KI-Transparenzpflichten als bedeutenden Erfolg für deutsche Unternehmen. Die Transparenzpflichten seien so ausgestaltet, dass kreative oder journalistische Arbeit nicht unverhältnismäßig eingeschränkt wird. Sofern KI-generierte Bilder, Audio oder Videos eindeutig unauthentisch oder unecht sind, entfällt die Kennzeichnungspflicht. Bei satirischen Bildmontagen kann der erforderliche Hinweis in einer Weise erfolgen, die die Wahrnehmung des Werks nicht beeinträchtigt. Auch für journalistische Beiträge gilt keine Kennzeichnungspflicht, soweit sie vor der Veröffentlichung einer angemessenen Kontrolle unterliegen und eine Redaktion die Verantwortung übernimmt.

Die Neuregelungen richten sich nicht nur an die Anbieter bestimmter KI-Systeme. Sie gelten auch für KI-Betreiber, also Akteure, die KI-Systeme in eigener Verantwortung verwenden, beispielsweise Unternehmen und Einrichtungen aus der Finanzbranche. (fw)