Entscheidungshilfe!

28.07.2013

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Welchen Service, welche Leistungen bieten Haftungsdächer und Maklerpools? Hat das neue Vermittlerrecht Auswirkungen auf ihre Tätigkeit?

Es ist soweit! Seit 1. Juli müssen sich Vermittler, die im Besitz einer Erlaubnis gemäß § 34c Gewerbeordnung (GewO) sind, zwischen einer Zulassung nach § 34f GewO oder einer Tätigkeit als „Tied Agent" entscheiden. Ob dies zu einem Ansturm auf Haftungsdächer führen wird, ist noch nicht abzusehen und unter Branchenteilnehmern umstritten. „Aktuell ist das noch schwer abzuschätzen, da sich vermutlich viele Vermittler erst jetzt über die weitere Ausgestaltung ihres Geschäftsmodells Gedanken machen. Aber es zeichnet sich eine Tendenz ab, dass mancher Vermittler das Haftungsdach als bequemeren Weg sieht, als selbst die erhöhten gewerberechtlichen Anforderungen zu erfüllen", heißt es beim Maklerpool Jung, DMS & Cie. „Wir rechnen mit keinem großen Ansturm. Die Anzahl von Anfragen nimmt leicht zu. Aber der Großteil der freien Berater wird wohl die Zulassung nach § 34f GewO erst einmal beantragen", erwartet dagegen Frank Huttel, Leiter Portfoliomanagement Finet Asset Management.

Dabei spielen nicht nur Vertriebsunterstützung und Produktsparten eine Rolle, sondern auch das neue Vermittlerrecht. Die Art und Weise, wie sich die Häuser auf die veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen eingestellt haben, sollte für Vermittler eine wichtige Rolle spielen:

  • Welche internen Schulungen bieten Haftungsdächer und Pools an, um angebundene Vermittler auf § 34f-Niveau zu bringen?
  • Welche Voraussetzungen muss ein Vermittler erfüllen, der sich ihnen anschließt?
  • Wie ist die rechtliche Anbindung konkret ausgestaltet?

Bei Haftungsdächern hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zudem die Möglichkeit, sogenannte Aufsichtsgespräche durchzuführen. „Ein wichtiges Thema ist die Sicherstellung der Qualifikation und Zuverlässigkeit der Vermittler sowie der in die Beratung bzw. Vermittlung involvierten angestellten Mitarbeiter", erklärte BaFin-Pressereferentin Dominika Kula. Daneben sei die organisatorische Einbindung und Kontrolle der Vermittler in die Geschäftsorganisation ein Schwerpunkt. „Die BaFin erwartet, dass die Compliance-Stelle oder die Interne Revision vor Ort Kontrollmaßnahmen durchführt. Je nach Anzahl sollten alle Vermittler mindestens in einem Turnus von drei bis fünf Jahren kontrolliert werden. Je nach Geschäftsmodell oder bei Auffälligkeiten soll das Haftungsdach den Turnus angemessen verkürzen."

  • Wie bereiten sich die Haftungsdächer auf solche Aufsichtsgespräche vor?
  • Führen sie Kontrollmaßnahmen bei den Vermittlern durch, und falls ja, wie häufig?

Als Entscheidungshilfe für unentschlossene Vermittler finden Sie im Downloadbereich einen Überblick über Leistungen und Services von Haftungsdächern und Maklerpools.

(Kim Brodtmann)

Übersicht der Maklerpools und Haftungsdächer - Printausgabe 04/2013

http://finanzwelt.de/wp-content/uploads/Uebersicht_der_Maklerpools_und_Haftungsdaecher.pdf