ESG-Modul zur DIN final verabschiedet

13.07.2022

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Der DIN-Ausschuss „Finanzdienstleistungen für Privathaushalte“ hat heute das Modul zur Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen endgültig verabschiedet. Vorausgegangen waren zwei Monate Beratung und Ausarbeitung sowie die Berücksichtigung von Optimierungsvorschlägen aus der Branche.

Das „ESG-Modul“ ist ein Teil der bestehenden DIN-Norm 77230 „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“, es findet aber auch davon unabhängig Anwendung. Große Versicherungsgesellschaften, Banken, Kapitalanlage-Gesellschaften, Vertriebe, Makler, Verbände sowie Nachhaltigkeits-Experten, Verbraucherschützer und Wissenschaftler waren bei der Erstellung der Norm beteiligt. Den ersten Entwurf des Moduls hatte das Deutsche Institut für Normung (DIN) Anfang Mai veröffentlicht. Seitdem hat der DIN-Ausschuss zahlreiche Optimierungsvorschläge aus der Finanzbranche so weit wie möglich in den Entwurfstext eingearbeitet.

Die ESG-Abfrage-Pflicht steht vor der Tür – sie gilt ab dem 02. August 2022. Mit dem Modul erhalten Beratende nun einen klar strukturierten, verständlichen Abfrageprozess an die Hand. Denn allein die EU-Gesetzesvorlage stellte die Beratungspraxis durch ihre Komplexität vor große Herausforderungen. So erhalten auch Verbraucherinnen und Verbraucher Schutz vor manipulativer Abfrage und können sich weitgehend unbeeinflusst über ihre Nachhaltigkeitspräferenzen klar werden. Mit dem finalisierten Modul erhält die Branche ein Tool zur flexiblen und einfachen ESG-Abfrage im Beratungsalltag, das Verbrauchern und Beratenden die Sicherheit einer gesetzeskonformen Finanzberatung gibt.

Das Defino Institut für Finanznorm AG stellt dementsprechend auch einen von Vertretern des DIN-Ausschusses erarbeiteten Fragebogen für Vermittler zur Verfügung. Dieser leitet sie und ihre Kunden durch die Abfrage und dient gleichzeitig zur Dokumentation des Abfrage-Ergebnisses. Der Fragebogen ist mit dem Konformitätssiegel des Defino-Instituts und mit einem rechtswissenschaftlichen Bestätigungsvermerk des Berliner Jura-Professors und Mitglied des Defino-Kuratoriums Hans-Peter Schwintowski versehen. (lb)