(Fast) alles drin

07.03.2022

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Wollen Eigenheim-Besitzer etwas gegen die Klimakrise und für den Umweltschutz tun, liebäugeln sie immer häufiger mit einer eigenen Solar- beziehungsweise Photovoltaik-Anlage. Zumal es hierfür auch staatliche Förderung gibt. Bei aller Begeisterung sollte das Thema Versicherungsschutz aber nicht unter den Tisch fallen.

Im Jahr 2021 deckte Photovoltaik nach Angaben der Fraunhofer-Gesellschaft mit einer Stromerzeugung von 51 TWh 9,1 % des Bruttostromverbrauchs in Deutschland, alle Erneuerbaren Energien (EE) kamen zusammen auf 42 %. An sonnigen Tagen kann PVStrom danach zeitweise über zwei Drittel unseres momentanen Stromverbrauchs decken. Ende 2021 waren in Deutschland PV-Module mit einer Nennleistung von 59 GW installiert, verteilt auf über zwei Millionen Anlagen. Immer mehr Bürger nutzen die staatliche Förderung und lassen sich entsprechende Anlagen beispielsweise auf ihre Hausdächer montieren. Den notwendigen Versicherungsschutz sollten sie dabei allerdings nicht außer Acht lassen. Wie wichtig ist zum Beispiel eine Haftpflichtversicherung für die Photovoltaik-Anlage? Karoline Schurig, Leiterin des Privat-Haftpflicht und Hausratversicherung-Geschäfts bei der Allianz, beruhigt Umweltbewusste: „Sowohl in der Allianz Privat-Haftpflichtversicherung Basis, Smart, Komfort und Premium als auch in der Allianz Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ist der Betrieb von Photovoltaikanlagen mitversichert. Carmen Pfeiffer aus dem Produktmanagement der Basler Versicherungen hingegen sagt: „Bei der Haftpflichtversicherung für Photovoltaikanlagen sprechen wir von einer Betreiberhaftpflichtversicherung. Diese leistet Schadenersatz für Dritte bei Personen-, Sach-, Vermögens- und Umweltschäden.“ Ein Schadenbeispiel: Wenn sich bei einem Sturm ein Bauteil von der Photovoltaikanlage löst und einen Passanten verletzt, muss der Besitzer der Anlage dafür haften. Vor den finanziellen Folgen schützt die Betreiberhaftpflicht dann den Besitzer der Anlage.

Gabriele Hundehege, Leiterin Wohngebäudeversicherung bei der Allianz, ergänzt: „Neben einer Haftpflichtversicherung macht auch die Absicherung der Anlage selbst Sinn: Solar- beziehungsweise Photovoltaikanlagen sind in der Allianz Wohngebäudeversicherung in jedem Tarif gegen die vereinbarten Gefahren (wie Feuer oder Sturm etc.) versichert.“ Ab dem Tarif Komfort gelte für derartige Anlagen zusätzlich eine erweiterte Deckung gegen unvorhergesehene Beschädigung, Zerstörung oder Diebstahl und den daraus folgenden Ertragsausfall. Falls der Hauseigentümer keine entsprechende Wohngebäudeversicherung habe, sei ein Abschluss einer eigenständigen Photovoltaikversicherung möglich. Natürlich hat auch der Standort der Anlage Einfluss auf den Versicherungsschutz, wie Hundehege erläutert: „Bei der Allianz Wohngebäudeversicherung sind Solar- beziehungsweise Photovoltaikanlagen auf dem Dach sowie an der Fassade in jedem Tarif eingeschlossen.“ Befinde sich eine derartige Anlage auf dem Versicherungsgrundstück im Garten, sei diese ab dem Tarif Smart gegen die vereinbarten Gefahren mitversichert. Pfeiffer weist allerdings darauf hin: „Soweit die versicherte Sache sich auf landwirtschaftlich genutzten Gebäuden sowie auf holzbe- und -verarbeitenden Betrieben, Recycling-Betrieben oder bei Altpapierlagern befindet, gelten Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.“ Auf jeden Fall versichere man aber auch Boden-/Freilandanlagen. Eine regelmäßige Wartung der Anlage hat laut Allianz keinen Einfluss auf die Prämienhöhe. Dennoch sei eine Funktionsüberwachung, eine regelmäßige Wartung sowie eine Sichtkontrolle der Anlage sinnvoll, damit der Eigentümer schnell Störungen erkennen könne und von größeren Schäden verschont bleibe. Pfeiffer stimmt seitens der Basler zu: „Das Bestehen eines Wartungsvertrages hat keinen Einfluss auf die Prämienhöhe, ist aber auf jeden Fall eine sinnvolle und empfehlenswerte, wenn nicht notwendige Maßnahme. (hdm)