Folgen einer neuen Finanzaufsicht
07.02.2013

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Stephan Götzl, Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB) äußert seine Bedenken zum aktuellen Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht.
(fw/ck) Ziel und Inhalt des Entwurfes ist die Verbesserung der Aufsichtsstruktur, die Anhebung der Vergütungsstruktur der BaFin-Mitarbeiter und der kollektive Verbraucherschutz. Nicht mehr im Entwurf enthalten ist die organisatorische Veränderung im Sinne einer institutionellen Bündelung der Finanzaufsicht. "Diese ursprünglich im Koalitionsvertrag festgelegte Absicht wurde von den Regierungsparteien leider verworfen", bemerkt Götzl kritisch. Als übergeordnete Institution sieht die geänderte Aufsichtsarchitektur vielmehr einen Ausschuss für Finanzstabilität vor. Er soll unter anderem das Recht erhalten, öffentliche Empfehlungen und Warnungen vor Gefahren für die Finanzstabilität auszusprechen. Damit schließt die Regierung zwar insgesamt eine Lücke in der Finanzüberwachung. "Gleichzeitig wird dem Gremium aber auch eine gewaltige wirtschaftspolitische Verantwortung übertragen", so Götzl. Zum einen rufen öffentliche Warnungen unmittelbare Marktreaktionen hervor. Zum anderen können nicht zielgenaue Empfehlungen unkalkulierbare Auswirkungen auf den freien Wettbewerb und die marktwirtschaftliche Preisbildung, im schlimmsten Fall sogar einen Bank Run nach sich ziehen.

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