Fortschritte mit ordnungspolitischem Bruch
25.03.2026

Martin Klein, Vorstand, Votum Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e.V. / Foto: © Votum
Mit der Einigung der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD im parlamentarischen Verfahren zur Reform der privaten Altersvorsorge liegt nunmehr eine weiterentwickelte Fassung des Gesetzesentwurfs vor, teilt der VOTUM Verband mit. Die vorgenommenen Anpassungen enthalten wichtige Verbesserungen, werden jedoch durch eine grundlegende ordnungspolitische Fehlentscheidung überschattet.
Positiv hervorzuheben ist laut Votum die nun vorgesehene Einbeziehung von Selbstständigen in den Kreis der förderberechtigten Erwerbstätigen. „Die Öffnung der Förderung für Selbstständige adressiert eine zentrale Schwachstelle des bisherigen Systems. Nachdem diese Gruppe bereits bei der Aktivrente unberücksichtigt geblieben ist, wäre ein erneuter Ausschluss nicht akzeptabel gewesen“, erklärt Martin Klein, geschäftsführender Vorstand des VOTUM Verbands.
Die nun gefundene Lösung entspricht einer langjährigen Forderung des Verbands und stellt einen wichtigen Schritt hin zu mehr Teilhabe und Systemgerechtigkeit dar. Insbesondere Solo-Selbstständige, die bislang strukturell benachteiligt waren und zugleich ein erhöhtes Risiko für Altersarmut tragen, erhalten damit erstmals einen gleichwertigen Zugang zur staatlich geförderten Vorsorge.
Ebenfalls positiv zu bewerten sind laut Votum die Anpassungen bei der staatlichen Förderung. Die vorgesehene Anhebung der Grundzulage auf 50 Cent pro gespartem Euro (bis 360 Euro jährlich) sowie 25 Cent für darüber hinausgehende Beiträge bis Euro 1.800.- setzt einen spürbaren Anreiz für die Altersvorsorge. Ergänzend wird der Kinderzuschlag in Höhe von 300 Euro künftig bereits bei einem monatlichen Eigenbeitrag von 25 Euro vollständig erreicht.
Diese Maßnahmen erleichtern insbesondere Familien sowie Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen den Zugang zur privaten Altersvorsorge erheblich. Das Fördersystem wird damit insgesamt einfacher, transparenter und stärker an der individuellen Sparleistung ausgerichtet.
Gleichwohl bleibt für Votum kritisch anzumerken, dass die Höhe der Kinderzulage seit bald 20 Jahren unverändert ist. „Angesichts eines Anstiegs des Mindestlohns von 8,50 Euro im Jahr 2015 auf inzwischen 13,90 Euro ist eine dynamische Anpassung der Förderhöhe überfällig. Seit ihrer Einführung im Jahre 2008 hat diese angesichts der Inflation real enorm an Wirkung verloren“, so Klein.
Die positiven Ansätze der Reform werden zudem durch eine Entscheidung von erheblicher Tragweite überlagert: Erstmals soll in der privaten Altersvorsorge ein öffentlich verwaltetes Standarddepot zugelassen werden. Die hierzu in der Pressekonferenz der Koalitionäre getätigten Aussagen ließen erkennen, das damit die Fantasie eines Staatsfonds in jeder der drei Säulen der Altersvorsorge verbunden ist. Damit überschreitet der Staat eine ordnungspolitische Grenze, indem er nicht mehr nur Regeln für den Markt setzt, sondern selbst als Anbieter in den Markt eintritt, den er dann auch noch selbst überwacht.

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