Fortschritte mit ordnungspolitischem Bruch
25.03.2026

Martin Klein, Vorstand, Votum Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e.V. / Foto: © Votum
Aus Sicht des VOTUM Verbands ist dieser Schritt weder systematisch erforderlich noch ordnungspolitisch überzeugend begründet. Der Markt für private Altersvorsorge ist bereits heute von einer Vielzahl leistungsfähiger privater Anbieter geprägt. Ein Marktversagen, das einen staatlichen Markteintritt rechtfertigen würde, ist nicht ersichtlich. Umso problematischer ist es, dass der Staat nicht lediglich die Rahmenbedingungen setzt, sondern künftig selbst im Wettbewerb mit den von ihm regulierten Anbietern stehen soll.
„Mit dem Argument, dass man Kostenwettbewerb schaffen wollen würde, könnte der Staat in jeden privatwirtschaftlichen Sektor eindringen. In der aktuellen Situation stark steigender Kraftstoffpreise, würden es die Bürger sicher begrüßen, wenn der Staat demnächst als mildtätiger Tankstellenbetreiber auftreten würde. Ein solcher Abschied von marktwirtschaftlichem Handeln ist tatsächlich durch den Koalitionsvertrag nicht gedeckt und sollte zumindest in der Breite der CDU-Fraktion auf Widerstand stoßen“, so Martin Klein, geschäftsführender Vorstand des VOTUM Verbands.
Hinzu kommt, dass ein öffentlich angebotenes Standarddepot in der Wahrnehmung vieler Bürger schnell den Charakter eines staatlich empfohlenen oder bevorzugten Produkts annehmen dürfte. Ein solches faktisches Default-Angebot würde den Wettbewerb nicht beleben, sondern zugunsten eines staatlichen Marktteilnehmers verschieben. Das gilt umso mehr, wenn dieser nicht in gleicher Weise betriebswirtschaftlichem Erfolgsdruck unterliegt wie private Anbieter.
Auch in der praktischen Umsetzung wirft das Modell erhebliche Fragen auf. Die Förderprozesse in der privaten Altersvorsorge sind komplex, individualisiert und verwaltungsintensiv. Die korrekte Zuordnung von Zulagen, Eigenbeiträgen und steuerlichen Wirkungen erfordert belastbare Prozesse und Kundennähe. Gerade diese Anforderungen sprechen nicht für eine zentral organisierte staatliche Kapitalsammelstelle ohne gewachsene Retail-Strukturen.
„Effizienz entsteht nicht durch den bloßen Verweis auf niedrige Kosten. Entscheidend ist, ob ein Produkt im Markt dauerhaft tragfähig ist und in Administration, Kommunikation und Umsetzung tatsächlich zuverlässig funktioniert“, so Klein weiter.
Besonders kritisch ist schließlich die Doppelrolle des Staates: Einerseits definiert er die regulatorischen Vorgaben für den Markt, andererseits tritt er mit einem eigenen Produkt selbst als Marktteilnehmer auf. Diese Vermischung von Regulierungs-,Anbieter- und Aufsichtsfunktion widerspricht dem Grundsatz staatlicher Neutralität und stellt einen ordnungspolitischen Präzedenzfall dar, dessen Tragweite weit über die aktuelle Reform hinausreicht. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund, dass aus den Reihen der Koalitionsfraktionen bereits angedeutet wurde, ein solches Modell könne künftig auch in weiteren Bereichen der Altersvorsorge als Vorbild dienen.
Kritisch bewertet der Verband zudem die Absenkung des Kostendeckels für Standardprodukte auf maximal 1,0 Prozent der Effektivkosten. Zwar ist das Ziel niedriger Kosten grundsätzlich nachvollziehbar, jedoch zeigen internationale Erfahrungen – etwa im Zusammenhang mit dem europäischen PEPP-Produkt –, dass starre Kostenvorgaben die Marktentwicklung erheblich hemmen können.
„Wenn wirtschaftlich tragfähige Geschäftsmodelle durch regulatorische Deckelungen eingeschränkt werden, besteht die Gefahr, dass sich Angebote gar nicht erst am Markt etablieren. Wettbewerb und Angebotsvielfalt sind die nachhaltigeren Instrumente zur Sicherstellung fairer Kostenstrukturen“, so Klein. (mho)

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