Geplante Aktienrente vorerst auf Eis gelegt

28.11.2023

Finanzminister Christian Lindner (FDP). Foto: © Bundesministerium der Finanzen / Photothek

Aufgrund des Haushaltsurteils aus Karlsruhe muss die Ampel-Koalition an vielen Stellen sparen. Das trifft nun auch die geplante Aktienrente, die ab 2024 eingeführt werden sollte. Das offiziell als Generationenkapital bezeichnete Projekt war eines der wichtigsten Vorhaben für die FDP.

Um den Haushalt des laufenden Jahres nach dem Karlsruher Urteil verfassungsrechtlich abzusichern, hat die Bundesregierung jetzt einen Nachtragshaushalt auf den Weg gebracht, der umfangreiche Änderungen vorsieht. „Mit dem Nachtragshaushalt 2023 ziehen wir die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts“, sagte Finanzminister Christian Lindner (FDP).

Der Beschluss des Nachtragshaushalts für 2023 sieht auch vor, dass die Aktienrente verschoben werden muss. Ursprünglich hatte die Regierung geplant, ab Anfang 2024 das sogenannte Generationenkapital einzuführen, um die Finanzierung der gesetzlichen Rente abzusichern. Nun fällt ein Darlehen über zehn Milliarden Euro für die Aktienrente weg, weil die dafür nötige Stiftung noch nicht gegründet ist, heißt es.

Die offizielle Verlautbarung des Bundesfinanzministeriums: „Schuldenregelneutrale Minderausgaben durch Wegfall des Darlehens an das Generationenkapital im Jahr 2023 (10 Mrd. Euro). Diese Änderung ist keine Folge des Urteils des BVerfG, sondern beruht darauf, dass es noch keine gesetzliche Grundlage für das Generationenkapital gibt“, so die offizielle Mitteilung zum Nachtragshaushalt. Damit ist die Aktienrente zwar nicht vom Tisch, aber auf unbestimmte Zeit verschoben. (mho)