Grundrente: Krisensitzung noch diese Woche!

10.10.2019

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Schon dreimal stand die Grundrente im Koalitionsvertrag – doch die Umsetzung lässt noch immer auf sich warten. Die aktuelle Regierung droht sogar am Prestige-Projekt der SPD zu zerbrechen! Nun soll am Freitag eine hochrangig besetzte Arbeitsgruppe von Union und Sozialdemokraten den Einigungsprozess beschleunigen.

Das könnte allerdings schwer werden. Denn die Koalitionspartner sind sich bisher nur darin einig, die Rente langjähriger Geringverdiener anzuheben. Bedingung ist laut Koalitionsvertrag, dass sie mindestens 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben. Dabei sollen Phasen der Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen angerechnet werden.

Fragen über Fragen

Alles andere bleibt unklar. Der aktuelle Streit dreht sich vor allem um die Bedürftigkeitsprüfung, die ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbart wurde – jedoch nicht im Gesetzesentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) auftauchte. Es folgte eine monatelange Auseinandersetzung, die der Koalitionsausschuss beenden sollte. Dazu beauftragte das Gremium im August Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) und Heil ein Grundsatzpapier mit einem annehmbaren Kompromiss zu erarbeiten. Heraus kam statt einer umfangreichen Bedürftigkeitsprüfung eine Einkommensprüfung. Demnach erhalten nur jene Haushalte die Grundrente, die ein bestimmtes Haushaltseinkommen nicht übersteigen.

Dem Handelsblatt liegt das Grundsatzpapier nun vor. Daraus zitiert das Magazin: „Bei der Einkommensanrechnung soll im Wege eines digitalen Datenaustauschverfahrens auf vorhandene Steuerdaten zurückgegriffen werden.“ Ein umfangreiches Antrags- und Prüfverfahren solle es nicht geben, um die Lösung „bürgerfreundlich“ und „bürokratiearm“ zu halten. Der Kompromiss steht mit diesem Papier aber noch lange nicht. Denn die Unionsfraktion hat zu der Causa Grundrente an Heils Arbeitsministerium einen Batzen von 180 Fragen und Unterfragen geschickt. Zweifel am Grundsatzpapier werden daraus mehr als deutlich.

Warum die Sitzung über die Zukunft der Koalition entscheiden kann, lesen Sie auf Seite 2