Kfz-Versicherung – aber welche?

28.09.2018

Was ist bei einer Kfz-Versicherung wirklich wichtig? / Foto: © nd3000 - adobe.stock.com

Jetzt ist die Zeit gekommen, in der sich diverse Autofahrer erneut mit ihrer Versicherung befassen. Der Grund: Regulär kann die Kfz-Versicherung, sofern sie einem Vertrag nach dem Kalenderjahr unterliegt, bis Ende November gekündigt werden. Wer dies möchte, der schaut natürlich auf die Preise.

Lässt sich an den Beiträgen sparen oder gibt es bei einer anderen Gesellschaft oder in einem anderen Tarif bessere Leistungen? Diese Frage trifft sowohl auf diejenigen zu, die sich mit einer Haftpflicht begnügen, als auch auf diejenigen, die die Leistungen der Kaskoversicherungen in Anspruch nehmen. Doch auf welche Inhalte sollten Versicherte achtgeben? Dieser Beitrag schaut sich die Leistungsmerkmale an.

Der Deckungsumfang

Der Deckungsumfang, also die Summe, mit der die Autoversicherung grundsätzlich einsteht, ist für alle Versicherungstypen wichtig. Grundsätzlich gibt es hier in Deutschland eine Besonderheit, denn die Minimalhöhe ist gesetzlich vorgegeben. Mit dem Pflichtversicherungsgesetz wurden auch diese drei Summen beziffert, die sich auf Personen-, Vermögens- und Sachschäden beziffern. Keine Kfz-Versicherung darf einen Tarif anbieten, der die Mindestdeckungssumme unterschreitet. Allerdings wenden die Versicherer diese Summen nur noch in den absoluten Basistarifen an. Das sind die Tarife, die jeder Versicherer selbst »ungeliebten« Kunden zur Verfügung stellen muss. In den meisten anderen Tarifen sind die Deckungssummen deutlich erhöht. Hier gilt:

  • Personenschäden - ein guter Tarif deckt Personenschäden mit mindestens 50 Millionen Euro ab. Dieser Betrag kann auf 100 Millionen aufgestockt werden. Im Vergleich: Die Mindestdeckungssumme beläuft sich auf 7,5 Millionen Euro, eine Summe, die bei größeren Unfällen mit schweren Verletzungen leicht überschritten wird. Bei der Suche nach einer passenden Versicherung mit ausreichender Deckung kann ein Autoversicherung Vergleich helfen.
  • Vermögensschäden - auch hier sollten höhere Summen im Vertrag stehen, als die vom Gesetzgeber geforderten 50.000 Euro. Da zu den Vermögensschäden auch durch einen Unfall entstandene finanzielle Einbußen zählen, die im schlimmsten Fall dauerhafter Natur sind, empfiehlt sich auch hier eine Millionensumme.
  • Sachschäden - laut Gesetz mit 1,12 Millionen vorgegeben, empfiehlt sich auch hier eine deutliche Erhöhung auf 50 - 100 Millionen Euro. Ein Beispiel: Ein Fahrer erleidet unter der Fahrt einen Herzanfall und fährt in die Fassade eines teuren Autohauses, wo etliche Neufahrzeuge stark beschädigt werden. Die Schadenssumme beläuft sich hier mühelos auf mehrere Millionen.

Doch weshalb sind die erhöhten Deckungssummen in allen drei Autoversicherungen so wichtig? Grundsätzlich ist es so, dass der Versicherungsnehmer nach einem verursachten Unfall nicht für die entstandenen Kosten aufkommen muss, sondern die Kfz-Versicherung zahlt. Sind jedoch die versicherten Deckungssummen aufgebraucht, wendet sich die Gegenseite direkt an den Versicherungsnehmer. Das geschieht zumeist aus Richtung der Krankenkassen, die für höhere Kosten aufkommen müssen, als sie von der Kfz-Versicherung erstattet bekommen. Rechtlich hat nun der Unfallverursacher privat für die überschüssigen Kosten aufzukommen - und das teilweise ein Leben lang.

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