Sicher auf die Piste: Diese Versicherungen müssen ins Gepäck
23.12.2025

Foto: © dsodamin - stock.adobe.com
Weihnachten und Silvester stehen vor der Tür und bei Wintersportbegeisterten wächst die Vorfreude auf den Urlaub in den Bergen. Schon bei der Planung sollte auch an den passenden Versicherungsschutz gedacht werden. „Ob zu Hause oder auf der Piste: Berufsunfähigkeits- und Privathaftpflichtversicherungen bieten einen unverzichtbaren Schutz“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. Geht die Winterreise ins Ausland, ist zudem eine Auslandsreisekrankenversicherung unerlässlich.
Schon eine kleine Unachtsamkeit kann zu einem Unfall auf der Piste führen. Verletzt man dabei eine andere Person oder beschädigt deren Eigentum, muss man dafür haften. „Die Privathaftpflichtversicherung ist deshalb auch im Winterurlaub unverzichtbar. Sie übernimmt die Schadensersatzansprüche der Geschädigten und wehrt unberechtigte Forderungen ab – notfalls vor Gericht“, erklärt Boss. In vielen Skigebieten, etwa in Italien, muss eine Privathaftpflichtversicherung sogar nachgewiesen werden. Wer ohne Nachweis unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld. Verbraucher*innen sollten deshalb rechtzeitig eine schriftliche Bestätigung ihres Versicherers einholen.
Schwere Verletzungen auf der Piste können auch die Arbeitsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigen. In solchen Fällen zahlen Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen eine vereinbarte monatliche Rente und sichern so den Lebensunterhalt. „Diese Absicherungen gehören daher auch abseits der Skipisten zu den wichtigsten Versicherungsverträgen“, betont Boss. Nicht existenziell, aber für Wintersportler*innen oft sinnvoll: eine private Unfallversicherung. Sie sichert eine unfallbedingte Invalidität ab und übernimmt bestenfalls die Kosten für Rettungs- und Bergungseinsätze – ein wichtiger Schutz, da die Kosten für solche Maßnahmen schnell in den fünfstelligen Bereich gehen können.
Im Ausland greift die gesetzliche Krankenversicherung nur in Ländern, mit denen ein entsprechendes Sozialversicherungsabkommen besteht und auch dann oft nur bis zur Höhe der dort üblichen Behandlungskosten. Ein medizinischer Rücktransport ist nie mitversichert. Wer sich bei einem Sturz schwer verletzt und einen Rücktransport nach Deutschland benötigt, trägt ohne private Auslandsreisekrankenversicherung das Risiko hoher Kosten selbst. „Bei Auslandsreisen ist daher auch dieser Versicherungsschutz unverzichtbar“, sagt Boss. Auch für privat Versicherte kann er sinnvoll sein, insbesondere, wenn deren Krankenversicherung den Rücktransport nicht abdeckt. (mho)

Aruna-Weihnachtsspendenaktion zeichnet drei Initiativen aus









