Kosten und Garantien

11.10.2022

Foto: © Dilok – stock.adobe.com

Von Seiten der EZB ist die Null-Zins- Phase – inflationsbedingt – erst ein- mal vorbei. Doch klassische Lebensversicherungen wird das nicht mehr ins Leben zurückholen. Die Gegenwart und die Zukunft gehören einzig und allein fondsbasierten Produkten. Die Kunden können hier vor allem zwischen unterschiedlichen Garantien und Anlageoptionen wählen. Und vertrauen dabei den Maklern.

Für viele Menschen sind sie ein wichtiger Baustein der Altersvorsorge: Versicherungsanlageprodukte. Sind die Kosten solcher Produkte zu hoch, kann die Rendite unangemessen niedrig ausfallen. Dann reichen die Sparbeiträge der Versicherungsnehmer möglicherweise nicht aus, um spätere Versorgungslücken zu vermeiden. Die BaFin sieht daher die Kostenbelastung in der Wohlverhaltensaufsicht als Risikoindikator. Um sich einen branchenweiten Überblick zu verschaffen, hat die BaFin deutsche Lebensversicherer im vergangenen Jahr nach den Effektivkosten und weiteren Informationen zur Kostenbelastung von Versicherungsanlageprodukten befragt. Die Abfrage fördert bei einigen Unternehmen Verbesserungsbedarf zutage: im Produktfreigabeverfahren und beim Umgang mit potenziellen Interessenkonflikten im Vertrieb. Hohe Kosten können darauf hindeuten, dass das Preis-Leistungs-Verhältnis von Versicherungsanlageprodukten nicht angemessen ist. Genau dafür muss aber ein Versicherer im Produktfreigabeverfahren sorgen. So verlangen es die einschlägigen Wohlverhaltenspflichten.

Bedeutung hat sich geändert

Welche Bedeutung hat für die Kunden aber das Thema Garantie? Denn natürlich spielt auch hierbei die Kostenbelastung eine Rolle. Jens Göhner, Leiter Produkt- und Vertriebsmarketing Vorsorge und Investment bei der Stuttgarter Lebensversicherung sagt: „Garantien spielen bei der Altersvorsorge eine wichtige Rolle. Denn ein lebenslanges Einkommen lässt sich nur mit einer lebenslangen garantierten Rente sicherstellen. Bei fondsgebundenen Rentenversicherungen gibt es aber verschiedene ‚Garantie-Bestandteile‘. Die Bedeutung dieser einzelnen Garantien hat sich stark geändert.“ Eine vollständige Garantie der eingezahlten Beiträge zum Beginn der Rentenzahlung spiele heute nur noch eine sehr geringe Rolle. Denn diese Garantie sei in der heutigen Zinswelt aktuariell nicht mehr sinnvoll. Sie verenge die Spielräume für eine attraktive Kapitalanlage im Sinne der Versicherten.

Ziel der Stuttgarter sei es, den Versicherten eine Chance auf eine attraktive Versorgung zu bieten. Und für die Erzielung der dafür benötigten Renditen setze man stark auf die Chancen der Kapitalmärkte. „Unsere fondsgebundene Rentenversicherung performance+ ist daher sehr flexibel: Sie bietet Kunden die Möglichkeit, die Garantie zum Rentenbeginn individuell 2022einzustellen.“ Kunden könnten dafür Garantie-Niveaus zwischen 0 % und 80 % auswählen. Lediglich in der betrieblichen Altersversorgung sei diese auf 80 % festgelegt. Und bei Riester? Göhner: „Die Riester-Rente muss eine Reihe von gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Eine dieser Voraussetzungen ist eine 100-%-Beitragsgarantie zum Beginn der Rentenzahlung.“ Eine starre 100-%-Beitragsgarantie verhindere die Anlage in chancenreichen Anlagen. Daher bietet die Stuttgarter – wie viele andere Lebensversicherer auch – keine Riester-Renten mehr an. Manche Marktbeobachter sprechen gar schon vom Tod der Riester-Rente.

Vertrauen in Berater ist groß

Dass die Kunden ein Mitgestaltungsrecht bei der Anlage in Fondspolicen wünschen, ist bekannt. Göhner aber sagt: „Das hängt sehr stark vom jeweiligen Kunden ab. Es gibt Kunden, die aktiv über die Optionen ihres Vertrags entscheiden möchten und die sich daher eine Reihe von Mitgestaltungsrechten wünschen. Im Fokus stehen hier vor allem Auswahlmöglichkeiten bei der Art und Weise, wie das Kapital angelegt wird, z. B. Anzahl der Fonds, Anzahl der vom Versicherer gemanagten Portfolios, Möglichkeit kostenfreier Fondswechsel, Möglichkeit, um Nachhaltigkeit bei der Kapitalanlage zu berücksichtigen.“ Der Großteil der Kunden vertraue hier aber auf eine unabhängige Beratung durch den Vermittler und wähle dann die vorhandenen Vertragsoptionen. Seiner Erfahrung nach würden die Gestaltungsrechte des Vertrags in der Beratung besprochen und je nach individuellen Bedürfnissen des Kunden ausgeübt. (hdm)