Neustart für die private Altersvorsorge
13.08.2026

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Mit dem Reformgesetz erhält die staatlich geförderte private Altersvorsorge ihre umfassendste Neuausrichtung seit Einführung der Riester-Rente. Die bislang vielfach kritisierte Riester-Förderung soll durch ein deutlich flexibleres Modell ersetzt werden, das Investitionen in ETFs, Fonds und Aktien möglich macht und den Anlegern deutlich höhere Renditechancen eröffnet. Für Versicherer, Makler und Finanzberater entstehen dadurch neue Potenziale, die auf einen hohen Beratungsbedarf in der Bevölkerung treffen. Allerdings verschärft sich auch der Wettbewerb, da neben den klassischen Anbietern künftig zunehmend Banken, Fondsgesellschaften und FinTechs um die Förder-Kunden werben.
Offiziell an den Start gehen wird die Reform der geförderten privaten Altersvorsorge, die im Frühjahr 2026 von Bundestag und Bundesrat im Eiltempo verabschiedet wurde, am 01. Januar 2027. Bis dahin haben die Makler und Berater noch Zeit, sich auf die neue Förderwelt vorzubereiten. Insgesamt bewerten die zentralen Branchen-Verbände die Reform als einen Schritt in die richtige Richtung. „Die Reform ist ein überfälliger Modernisierungsschritt. Zusätzliche Altersvorsorge gewinnt dadurch an Attraktivität”, sagt etwa GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.
Vorteile gegenüber der bisherigen Riester-Rente
Gegenüber der bisherigen Riester-Rente werden vor allem folgende Punkte positiv gesehen: die stärkere Kapitalmarktorientierung, der Verzicht auf starre Garantievorgaben, bessere Renditechancen und höhere Flexibilität. Zudem erhalten im neuen System rund 3,6 Millionen Selbstständige erstmals vollen Zugang zur Förderung, die bisher vom Kreis der Förderberechtigten ausgeschlossen waren. In der Kritik stehen dagegen insbesondere der Kostendeckel auf das Standardprodukt sowie die Konkurrenz durch ein staatlich organisiertes Altersvorsorgeprodukt.
Mehr Flexibilität bei den Garantien
Zentral für die Reform ist, dass eines der größten Hemmnisse der bisherigen Riester-Rente abgeschafft wird: die 100 %-ige Beitragsgarantie, die für alle geförderten Produkte verpflichtend war und sich im Niedrigzinsumfeld als strukturelle Renditebremse erwiesen hat. Im neuen System haben die Kunden dagegen die Wahl zwischen Produkten mit 100 % Beitragsgarantie, 80 % oder ohne Beitragsgarantie. Die Garantie bestimmt, wie viel Kapital zum Vertragsende mindestens gesichert sein muss und wie viel Spielraum für die Anlage am Kapitalmarkt bleibt. Je niedriger die Garantie, desto größer sind Renditechancen, aber auch das Risiko. Welche Garantie sinnvoll ist, hängt natürlich stark von der persönlichen Lebenssituation ab. Wer nur noch wenige Jahre bis zur Rente hat oder möglichst viel Sicherheit möchte, wird sich eher für höhere Garantien entscheiden. Bei einem langen Ansparzeitraum über 40 oder 60 Jahre kosten Garantien dagegen Renditechancen. „Entscheidend ist, dass Menschen künftig die Möglichkeit haben, die Vorsorge zu wählen, die zu ihrem Leben passt“, sagt Moritz Schumann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des GDV.
Mehr Geld, leichterer Anbieterwechsel und flexible Auszahlphase
Besonders attraktiv im neuen System ist auch die beitragsproportionale und deutlich höhere Förderleistung des Staates: mit maximal 540 Euro im Jahr, gegenüber der bisherigen Förderleistung bei Riester in Höhe von 175 Euro. „Das begrüßen wir sehr“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Das könnte für alle interessierten Vorsorgesparer zu einem echten Booster werden, zumal noch Kinderzulagen von 300 Euro je Kind bei einem monatlichen Eigenbeitrag von nur 25 Euro hinzukommen. Hier erfolgt also eine zielgerichtete Förderung von Geringverdienern“, so Heinz.
Die jährliche Einzahlung in einen Altersvorsorgevertrag ist auf 6.840 Euro begrenzt. Staatlich gefördert werden Eigenbeiträge von bis zu 1.800 Euro pro Jahr. Darüber hinaus können Eigenbeiträge bis 1.800 Euro zuzüglich des jeweiligen Zulage-Anspruchs steuerlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Zusätzlich erhalten Berufseinsteiger unter 25 Jahren einmalig einen Bonus von 200 Euro.
Leichterer Anbieterwechsel und flexible Auszahlungsphase
Doch damit nicht genug. Ein weiterer Vorteil der Reform ist, dass sie den Wechsel zwischen verschiedenen Anbietern erleichtert und billiger macht. Während die Abschlusskosten bislang über einen Zeitraum von fünf Jahren verteilt worden sind, sollen sie künftig über die gesamte Dauer der Ansparphase gestreckt werden. Das soll verhindern, dass Sparer bei einem Anbieterwechsel mehrfach mit Abschlussgebühren belastet werden. Mehr Gestaltungsspielraum gibt es auch in der Auszahlphase. Zum Rentenbeginn besteht künftig die Wahl zwischen einer lebenslangen Rente oder einem zeitlich begrenzten Auszahlplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr. Kritiker, darunter Verbraucherzentralen und Sozialverbände, bemängeln die Option der zeitlich begrenzten Auszahlung, da hier die Gefahr besteht, dass das Geld im hohen Alter aufgebraucht ist und Betroffene in die Sozialhilfe fallen. Bei klassischen Riester-Verträgen musste die laufende Auszahlung grundsätzlich als lebenslange Rente ausgestaltet sein.
Kritik an Standardprodukt und staatlichem Angebot
Aber natürlich gibt es auch Kritik an der neuen geförderten privaten Altersvorsorge, insbesondere an dem Standardprodukt ohne Beratungspflicht, das für alle Anbieter verpflichtend sein soll. Es ist einfach strukturiert, wird digital abgeschlossen und unterliegt einem Kostendeckel von maximal 1,0 % Effektivkosten pro Jahr. Kritiker bemängeln, dass der Vertriebs- und Betreuungsaufwand gerade bei komplexen Altersvorsorgeprodukten hoch ist und eine qualifizierte, individuelle Beratung nicht zu Dumpingpreisen erbracht werden kann. Parallel dazu soll ein öffentlich organisiertes Standarddepot geschaffen werden. „Kritisch ist, dass der Staat erstmals selbst als Anbieter auftritt. Wenn staatliche Angebote strukturelle Vorteile haben, droht eine Verzerrung des Wettbewerbs“, erklärt GDVHauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Damit greife der Staat massiv in den Markt ein und tritt in Konkurrenz zu den zahlreich vorhandenen privaten Anbietern, bemängelt auch BVK-Präsident Heinz. „Hinzu kommt noch, dass gleichmachende, beratungslose Standardprodukte überhaupt nicht geeignet sind, individuellen Lebenslagen und Planungen der Vorsorgesparer zu entsprechen“, so Heinz.
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