Rechtsicherheit für AVL

07.02.2013

Dürfen nun Abschlussprovisionen an den Kunden weitergeben werden oder nicht? Nur die AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds hat auf diese Frage durch das Urteil vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt eine sichere Rechtsgrundlage bekommen. Das Unternehmen darf die Provisionen weitergeben. Was das Urteil aber für die Branche insgesamt bedeutet, wird heiß diskutiert.

(fw/ck) Was vorher für alle durch das Provisionsabgabeverbot untersagt war, darf AVL nun aufgrund des Urteils machen, sie darf die Provisionen in Form von Rabatten an den Kunden weitergeben. Das heißt für den Verbraucher, durch diese gestatteten Rabatte erhöht sich der Beitrag, der in den Lebensversicherungsvertrag direkt fließt. Anhand eines Beispiels zeigt der Finanzdienstleister seine Vorgehensweise auf : Bei einer Investitionssumme von 324.000 Euro verzichtet AVL auf Abschlussprovisionen von 15.390 Euro, so dass sich durch die Vermittlung über AVL die garantierte Rente bei einem Renteneintrittsalter von 62 Jahren noch einmal um 687,84 Euro im Jahr erhöht. AVL macht deutlich, dass das Unternehmen zu 100 % auf die Abschlussprovisionen verzichtet. "Informierte Anleger können somit dank der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt ein Plus für ihren persönlichen Vermögensaufbau erzielen", erklärt Uwe Lange, Geschäftsführer von AVL.

www.avl-investmentfonds.de