Reformagenda für die betriebliche Altersversorgung
10.06.2026

Dr. Peter Schwark, Sprecher des Deutschen Instituts für Altersvorsorge Foto: © / Credits Christian Kruppa
Reformansätze im Überblick:
Ein zentraler Ansatz ist die Schaffung von mehr Verbindlichkeit durch Anreizsysteme (1). Statt eines starren Obligatoriums schlagen die Autoren ein gestuftes Bonus-Malus-Modell vor: Unternehmen, die frühzeitig bAV-Systeme einführen, könnten gezielt gefördert werden. Wer sich dauerhaft entzieht, müsste dagegen perspektivisch mit Nachteilen oder zusätzlichem Transparenzdruck rechnen. Ziel ist es, insbesondere im Mittelstand mehr Dynamik bei der Einführung von Betriebsrenten auszulösen.
Ergänzend plädieren die Autoren für einen klaren gesetzlichen Rahmen für (2) Autoenrolment-Systeme mit Widerspruchsrecht (Opt out). Beschäftigte würden dabei automatisch in eine betriebliche Altersversorgung einbezogen, könnten aber aktiv widersprechen. Internationale Erfahrungen zeigen, dass solche Modelle die Teilnahmequoten deutlich erhöhen. Voraussetzung ist jedoch Rechtssicherheit – insbesondere bei der bislang erforderlichen individuellen Zustimmung zur Entgeltumwandlung.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der besseren Einbindung von Geringverdienern (3). Die bestehende Förderung greift hier nach Einschätzung des Papiers bislang kaum, weil steuerliche Anreize ins Leere laufen und die eigene Sparfähigkeit begrenzt ist. Vorgeschlagen wird daher ein stärker gefördertes Mischmodell, bei dem Beiträge von Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Staat kombiniert werden. Der Effekt: Bereits kleine Eigenbeiträge würden spürbar aufgestockt und attraktiver.
Um Vorbehalte auf Arbeitgeberseite abzubauen, fordern DIA und Zurich zudem eine Reduzierung rechtlicher Unsicherheiten, insbesondere bei Haftungsfragen (4). Diskutiert werden sowohl eine Absenkung des Garantieniveaus in bestimmten Zusageformen als auch weitergehende Modelle zur Entlastung der Arbeitgeber. Dies gewinnt zusätzliche Bedeutung, wenn automatische Einbeziehungssysteme stärker verbreitet werden.
Großen Handlungsbedarf sehen die Autoren auch bei der Vereinfachung der Administration (5). Gerade kleinere Unternehmen würden durch komplexe Prozesse abgeschreckt. Als langfristige Lösung wird eine zentrale digitale Infrastruktur skizziert, über die Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihre bAV standardisiert verwalten können. Alternativ sollten zumindest Melde- und Abstimmungsprozesse deutlich vereinfacht werden.
Flankierend sprechen sich Zurich und DIA für Verbesserungen bei der Portabilität (6) aus, damit erworbene Anwartschaften bei Arbeitgeberwechsel leichter übertragen werden können. Auch rechtliche Klarstellungen und standardisierte Verfahren könnten hier die Praxis deutlich erleichtern.
Besonderes Gewicht legt das Papier zudem auf die Stärkung von Gruppenlösungen (7) für biometrische Risiken. Während die gesetzliche Absicherung bei Invalidität und Tod deutlich zurückgegangen ist, zeigen internationale Beispiele, dass kollektive Lösungen über Arbeitgeber hier eine zentrale Rolle spielen können – vorausgesetzt, regulatorische Hürden werden abgebaut.
Schließlich sehen die Autoren Verbesserungsbedarf bei der Wahrnehmung der bAV. Viele Beschäftigte unterschätzen den Wert ihrer Ansprüche, während Arbeitgeber die Vorteile häufig nicht vollständig erkennen (8+9). Mehr Transparenz, bessere Information und stärkere Finanzbildung gelten daher als wichtige ergänzende Maßnahmen.
Internationaler Vergleich ermutigt zur Stärkung der bAV
Der Blick ins Ausland stützt die Forderung nach einer stärkeren zweiten Säule. In Ländern mit verpflichtenden oder quasi-obligatorischen Modellen leistet sie einen deutlich größeren Beitrag zum Alterseinkommen. Deutschland erreicht mit dem freiwilligen System zwar vergleichsweise hohe Verbreitungsquoten, bleibt in der Gesamtwirkung jedoch hinter stärker ausgebauten Systemen zurück. „Wir haben uns gezielt angeschaut, warum Systeme mit hoher Absicherung im Ausland funktionieren – nicht, um sie zu kopieren, sondern um ihre Erfolgsprinzipien zu verstehen“, betont Bohnhoff. „Der entscheidende Punkt ist: Diese Prinzipien müssen wir konsequent auf unser eigenes, bereits gut entwickeltes bAV-System übertragen.“
Damit geht es nicht um zusätzliche Einzelmaßnahmen oder neue Systembausteine, sondern um eine klare strategische Weiterentwicklung – und damit um eine stärkere Verankerung der betrieblichen Altersversorgung im Gesamtsystem.
DIA und Zurich sehen nun die Politik am Zug: Die bAV dürfe nicht länger als Ergänzung gedacht werden, sondern müsse als tragender Bestandteil der Reform verbindlich gestärkt werden. (mho)

Degenia knackt Umsatzmarke von 21 Millionen Euroo





