"Run-off-Betroffene müssen Wechselrecht haben"

27.08.2019

Norman Wirth, Vorstand AfW / (li.) und Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Bund der Versicherten / Foto: © AfW

Die aktuelle Niedrigzinsphase macht für viele Versicherer das Produkt Lebensversicherung unattraktiv, weshalb sich manche Versicherung von diesem Bereich bereits getrennt hat bzw. darüber nachdenk. Damit in einem solchen Fall die Rechte der Versicherten nicht zu kurz kommen, fordern BdV und AfW für die Betroffenen ein faires Wechselrecht.

Vor gut vier Monaten gab die BaFin grünes Licht für den größten Run-off von Lebensversicherungsbeständen: Für einen Kaufpreis von vermutlich 1,9 Mrd. Euro erwirbt die Viridium Gruppe ca. 4 Mio. Lebensversicherungsverträge und garantierte Kapitalanlagen in Höhe von 37,1 Mrd. Euro von der Generali Lebensversicherung (finanzwelt berichtete). Der Bund der Versicherten (BdV) glaubt, dass dies nicht der einzige Run-off von Lebensversicherungen bleiben wird. „Wir erwarten nach dem Generali-Deal weitere Run-offs und damit viele Millionen weiterer Betroffener“, erklärt BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein. „Verbraucherinnen und Verbraucher haben ihre Lebensversicherungen regelmäßig im Vertrauen auf die Stabilität der gewählten Versicherungsgesellschaft abgeschlossen und werden jetzt reihenweise enttäuscht. Wie schon der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende im Deutschen Bundestag Ralph Brinkhaus treffend bemerkte, schadet das der ganzen Versicherungsbranche, auch wenn es bisher nur einzelne Versicherer sind, die diesen Weg gehen“, ergänzt AfW-Vorstand Norman Wirth.

Für viele Kunden, deren Verträge von einem Run-off betroffen sind, kommt eine normale Kündigung ihres Vertrages nicht in Frage, da bspw. der wichtige Versicherungsschutz verloren geht. Auch gehen Kunden bei einer normalen Kündigung wichtige Reserven verloren. "Bei einer Kündigung behält das Unternehmen viel Geld, das als noch nicht ausgeschüttete Überschüsse in zusätzlichen Reservetöpfen schlummert. Auch in den Bewertungsreserven und den Zinszusatzreserven liegen derzeit Milliarden, die den kündigenden Versicherten vorenthalten werden können“, erläuter Axel Kleinlein. Ein weiterer Posten sind noch nicht getilgte Abschluss- und Vertriebskosten. „Durch die Weitergabe der ausstehenden Abschlusskosten könnte das neue Versicherungsunternehmen die Möglichkeit erhalten, einen Berater, der den Vertrag zugeführt hat, zu honorieren. Aber auch alternative Vergütungsmodelle wären denkbar“, ergänzt Norman Wirth.

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