Sachsen verbietet Besucher in Versicherungsagenturen

24.11.2021

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Aufgrund der hohen Infektionszahlen und Überbelegung in vielen Kliniken zieht die Sächsische Staatsregierung die Lockdown Notbremse. Betroffen davon sind auch Versicherungsagenturen. Sachsen hat eine Corona-Notfallverordnung beschlossen, die am 22. November 2021 in Kraft tritt und bis zum 12. Dezember 2021 gilt.

Die hohen Infektionszahlen und die wachsende Auslastung der sächsischen Krankenhäuser machen es nach Angaben der Landesregierung nötig, dass Kontakte im Freistaat Sachsen stark und effektiv reduziert werden. Deswegen hat die Staatsregierung entscheidende Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie beschlossen und verschärft.

Besonders  erwähnt wurden Reisebüros, Versicherungsagenturen und ähnliche Einrichtungen. Dies sollen   für Besucherverkehr geschlossen bleiben. Übertragen dürfte dies auch für Maklerbüros und Finanzberatungsagenturen gelten.