Vorsorgerisiko Scheidung

09.03.2021

Foto: © Tiko - stock.adobe.com

In Deutschland enden jährlich ca. 150.000 Ehen vor dem Scheidungsrichter. Gerade für Frauen kann das Ende der Ehe ein großes Risiko in Bezug auf die Altersvorsorge darstellen, wie aus einer Studie von Swiss Life hervorgeht.

Trotz aller Emanzipation gibt es nach wie vor große geschlechterspezifische Unterschiede in der Verteilung von Haus- und Erwerbsarbeit. Wie eine Studie von Swiss Life aus dem Jahr 2019 zeigt, resultiert daraus über alle drei Säulen der Altersvorsorge hinweg eine sogenannte Gender Pension Gap. Besonders betroffen sind davon geschiedene Frauen: So bezieht aktuell jede vierte Rentnerin Ergänzungsleistungen zur AHV. Viele dieser Frauen wurden noch nach dem alten Scheidungsrecht geschieden, bevor der Vorsorgeausgleich (Aufteilung der während der Ehe angesparten Pensionskassenguthaben) und der Vorsorgeunterhalt (Unterhaltszahlungen zum Ausgleich von Vorsorgelücken nach der Scheidung) eingeführt wurde. Für künftige geschiedene Rentnerinnen sollten diese Ausgleichsmechanismen ihre finanzielle Situation nach und nach verbessern. „Unsere Analysen zeigen nun aber, dass der Gender Pension Gap zwischen Geschiedenen in absehbarer Zeit trotzdem nicht gänzlich verschwinden wird“, so Andreas Christen, Studienautor und Senior Researcher Vorsorge bei Swiss Life Schweiz.

Durch den Vorsorgeausgleich werden die Rentenunterschiede weitgehend reduziert, die während der Ehe aufgrund von Kinderbetreuung und damit einhergehender reduzierter Erwerbstätigkeit entstehen. „Vergessen geht dabei jedoch oft, dass zwei Drittel aller Scheidungen vor dem 50. Altersjahr stattfinden. Zu einem Zeitpunkt also, in dem in der zweiten Säule typischerweise weniger als die Hälfte des künftigen Altersguthabens angespart wurde und entsprechend ein wesentlicher Teil des Sparprozesses noch bevorsteht. Entscheidend für den Gender Pension Gap unter Geschiedenen ist deshalb vor allem, was nach der Scheidung passiert“, hält Andreas Christen fest.

Warum die Gender Pension Gap für geschiedene Frauen nur schwer geschlossen werden kann, lesen Sie auf Seite 2