Wenn die Kinder flügge werden…
13.03.2024

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Der Auszug aus dem Elternhaus ist für junge Menschen ein entscheidender Schritt in die Selbständigkeit, der meist mit dem Beginn einer Berufsausbildung oder eines Studiums verbunden ist. Doch was ändert sich beim Versicherungsschutz? Wo besteht noch eine Mitversicherung über die Eltern? Wo ist eine eigene Absicherung erforderlich? Ein exzellenter Anlass für Versicherungsmakler, einen Termin mit Eltern und Kind zu vereinbaren, um den Versicherungsschutz auf den Prüfstand zu stellen, Policen zu optimieren und Lücken gegebenenfalls zu schließen.
Gesetzliche Krankenversicherung
An erster Stelle steht dabei natürlich die Krankenversicherung als Pflichtversicherung. Für Kinder von Mitgliedern der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gilt: Bis zum Alter von 25 Jahren sind Schüler und Studierende grundsätzlich über eine GKV der Eltern beitragsfrei mitversichert. Das ist allerdings nur möglich, wenn sie noch kein eigenes Einkommen erzielen, dieses regelmäßig nicht höher als 485 Euro monatlich liegt oder sie als „Mini-Jobber“ arbeiten und dabei nicht mehr als 520 Euro im Monat verdienen.
Nach Vollendung des 25. Lebensjahrs sind die Studenten bis maximal zum 30. Lebensjahr in der GKV der Studenten (KVdS) pflichtversichert und zahlen einen günstigen Beitrag. Danach können sie sich freiwillig in der GKV weiterversichern.
Private Haftpflicht
Gleichermaßen wichtig ist die Privathaftpflichtversicherung. Schließlich ist, wer einem Dritten einen Schaden zufügt, in unbegrenzter Höhe schadenersatzpflichtig. Während der Schulzeit, in der ersten Ausbildung oder dem ersten Studium sind Kinder in der Regel in der privaten Haftpflicht der Eltern mitversichert. Der Versicherungsschutz bleibt also bestehen, wenn sich der Nachwuchs direkt nach dem Schulabschluss in der ersten Berufsausbildung oder dem Erst-Studium befindet. Gleiches gilt auch, wenn das Kind unmittelbar an die Erstausbildung ein Studium anschließt oder es nach dem Bachelor-Studium nahtlos in den Master-Studiengang derselben Fachrichtung übergeht. Manche Versicherer schließen auch ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr in den Versicherungsschutz mit ein. Die Mitversicherung endet, wenn Studium oder Ausbildung abgeschlossen, unterbrochen oder abgebrochen werden. Das heißt, bei der Aufnahme eines weiteren Studiums in einer anderen Fachrichtung, mit Beginn der Berufstätigkeit oder auch bei Heirat oder eingetragener Lebenspartnerschaft muss sich der Nachwuchs selbst versichern. Wenn die Mitversicherung der Kinder endet, sollten auch die Eltern ihren Privathaftpflichtversicherungsschutz überprüfen. Statt des Familientarifs gibt es nun eventuell andere vorteilhafte Tarifoptionen.
Hausratversicherung
Bei der Hausratversicherung kommt es darauf an, ob das Kind einen eigenen Hausstand gründet oder ob es in eine Studentenwohnung, in eine WG bzw. in ein Zimmer zur Untermiete zieht. Im letzteren Fall ist der Hausrat meist weiter über die Hausratversicherung der Eltern abgesichert. Schließlich sind im Rahmen der Außenversicherung Gegenstände, die sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden, mitversichert. Hier sind eine Meldung an den Versicherer und die Überprüfung der Versicherungssumme erforderlich. Wenn das Kind jedoch einen eigenen Hausstand gründet, wie es bei der Anmietung einer Wohnung der Fall ist, muss es eine eigene Hausratversicherung abschließen.
BU und Private Altersvorsorge
Auch wenn der Zeitpunkt auf den ersten Blick etwas früh erscheinen mag, sollte man die Themen Berufsunfähigkeit und private Altersvorsorge auf jeden Fall auch bereits bei Auszubildenden und Studierenden ansprechen. Denn früher oder später wird sich der Nachwuchs mit diesen Themen auseinandersetzen müssen. Da die gesetzliche Erwerbsminderungsrente im Ernstfall nur einen geringen Ausgleich leistet, kann sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung lohnen. Zudem bietet ein frühzeitig abgeschlossener Vertrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung günstige Beiträge. Mit der privaten Altersvorsorge kann nicht früh genug begonnen werden, auch wenn es sich zunächst nur um kleine Beträge handelt, die später aufgestockt werden können. Nichts ist so wertvoll für den Vermögensaufbau wie eine lange Ansparphase. Und Handlungsbedarf besteht ohnehin, da die gesetzliche Rentenversicherung keineswegs ausreicht, um den Lebensstandard im Alter zu sichern. (mho)
Fazit
Wenn die Kinder flügge werden und das heimische Nest verlassen, begeben sie sich auf einen Weg zunehmender Eigenverantwortung, der auch mit dem Treffen eigener Entscheidungen verbunden ist. Beim Schritt in die Freiheit steht bei jungen Erwachsenen meist alles andere als das Thema Versicherungsschutz im Vordergrund. Dennoch spielt das Absichern von Risiken gerade beim Auszug aus dem Elternhaus eine wichtige Rolle. Deswegen sollten Versicherungsmakler die Chance ergreifen, das Gespräch mit Eltern und Nachwuchs zu suchen, um den Versicherungsschutz zu überprüfen und nachzubessern. Damit legt der Berater den Grundstein für ein verantwortungsvolles Handeln in der Zukunft. So kann der Vermittler nicht nur die Kundenbindung stärken, sondern vielleicht auch den Nachwuchs durch kompetente Beratung zum Neukunden machen.

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