Ab 2013 gilt Rauchwarnmelder-Pflicht in Bayern
07.02.2013

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Seit 1. Januar 2013 müssen alle Neubauten im Bundesland Bayern Rauchwarnmelder haben – so die gesetzliche Vorschrift. Bereits vorhandene Wohnungen sind spätestens bis zum 31. Dezember 2017 nachzurüsten. Nach Artikel 46, Absatz 4, der Bayerischen Bauordnung muss in Schlafräumen, Kinderzimmern sowie Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder installiert sein.
(fw/db) Die Versicherungskammer Bayern (VKB) empfiehlt in einer aktuellen Meldung, unabhängig von der Übergangsfrist, bereits heute in vorhandenen Wohnungen Rauchmelder zu installieren. Denn auch wenn der Schaden im Brandfall vollständig ersetzt wird - sei die Erkenntnis noch wichtiger, dass die Rauchwarnmelder Menschenleben retten können. Insbesondere nachts ist die Gefahr groß, entstehenden Rauch im Schlaf nicht wahrzunehmen.
Die "kleinen Lebensretter" warnen durch ein schrilles Alarmsignal die Bewohner, so dass sie sich rechtzeitig in Sicherheit bringen und die Feuerwehr verständigen können. Zuverlässige Rauchwarnmelder sind im Elektrofachhandel, bei Sicherheitsunternehmen oder auch in Baumärkten bereits ab fünf Euro erhältlich. Wichtig ist, dass die Geräte geprüft und zertifiziert sind. Beim Kauf sollte auf das CE-Zeichen des VdS-Institut (Vertrauen durch Sicherheit) inklusive Prüfnummer und der Angabe "EN14604" sowie das VdS-Logo geachtet werden.
Sind keine Rauchwarnmelder vorhanden und führt dies nachweislich zu einer Vergrößerung eines Schadens am Gebäude oder Hausrat, können Versicherungsleistungen aus der Feuerversicherung gekürzt werden. Es empfiehlt sich für Versicherungsvermittler den Einbau und die Wartung der Rauchwarnmelder zu dokumentieren - den versicherten Kunden ist anzuraten Dokumente etwa in Form von Kaufbelegen, Installationsprotokollen oder Rechnungen von Fachfirmen aufzubewahren.
finanzwelt-Praxistipp: In den Bundesländern, wo noch keine Rauchmelder-Pflicht existiert, sollte präventiv den Kunden ein Einbau angeraten werden. Bei vielen Versicherungen können Vermittler bei entsprechender Dokumentation Prämienrabatte im Rahmen von anerkannten Sicherungssystemen und Prävention aushandeln.
VdS-Institut (Vertrauen durch Sicherheit)

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