Advertorial – D&O-Versicherung immer wichtiger

18.02.2021

Foto: © Gorodenkoff - stock.adobe.com

5. Irrtum: „Wenn ich den D&O-Versicherer wechsele, habe ich trotzdem rückwirkend Versicherungsschutz.“ Tatsache aber ist: Für die D&O-Versicherung ist zwar das „Claims made“-Prinzip gerichtlich anerkannt: Versicherungsschutz besteht also für Ansprüche, die während der Versicherungsdauer des aktuellen Vertrages erhoben werden – sofern der Pflichtverstoß nicht schon bei Vertragsschluss bekannt war. Ob der frühere Versicherer noch leistet, obwohl kein aktueller Vertrag mehr besteht oder der neue Versicherer, ist von zahlreichen Unwägbarkeiten abhängig. Vorteil R+V: Es gilt eine zeitlich unbegrenzte, beitragsfreie Rückwärtsversicherung – selbstverständlich auch beim Wechsel des Versicherers.

6. Irrtum: „Wenn ich aus der Firma ausscheide, bin ich sicher. Die D&O-Versicherung brauche ich nicht mehr.“ Tatsache aber ist: Natürlich bleiben etwaige Haftpflichtansprüche innerhalb der gesetzlichen Grenzen auch nach dem Ausscheiden bestehen. Vorteil R+V: Es besteht eine unbegrenzte und unverfallbare Nachmeldefrist. Ganz gleich, ob Ihr Kunde nach mehreren Jahren oder gar Jahrzehnten mit einem Haftpflichtanspruch konfrontiert wird: Die D&O-Versicherung von R+V bietet seit Jahren zeitlich unbegrenzten Schutz für Ansprüche nach Vertragsende. Scheidet Ihr Kunde aus gesundheitlichen Gründen aus dem Unternehmen aus oder geht er in den Ruhestand und der D&O-Vertrag ist inzwischen gekündigt oder die Versicherungssumme womöglich bereits durch einen anderen Manager aufgebraucht, garantiert unser „Retirement Cover“, dass er nicht schutzlos ist und sich gegen unberechtigte Ansprüche zur Wehr setzen kann.

7. Irrtum: „Ich bin ehrenamtlicher Vorstand in meinem Verein. Von mir kann niemand Schadenersatz fordern.“ Tatsache aber ist: Vereinshaftpflichtversicherungen decken neben Personen- und Sachschäden nicht zwangsläufig auch echte Vermögensschäden der Vorstandsmitglieder ab. Aber selbst dann: Der Deckungsschutz ist allzu oft mit einer D&O-Versicherung nicht vergleichbar. Weniger Ausschlüsse, meist höhere Versicherungssummen und eine automatische Mitversicherung öffentlich-rechtlicher Ansprüche sprechen für die D&O-Versicherung. Der wichtigste Aspekt ist aber, dass dem betroffenen Vereinsvorstand der Anspruch auf Versicherungsschutz selbst zusteht – und nicht dem Verein und all seinen Mitgliedern. Vorteil R+V: Einem Schadenfall folgen nicht selten weitere. Wo andere Versicherer aussteigen, bleibt R+V an der Seite des Kunden. Denn R+V verzichtet darauf, im Schadenfall zu kündigen.

Bärenstarkes Angebot

R+V verfügt über langjährige Expertise als D&O- und Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherer und hat die Entwicklung des Produktes in Deutschland maßgeblich mitgeprägt und Beratungen in diversen Gremien und mit Ministerien unmittelbar begleitet. Wir sind mit der Gestaltung internationaler Versicherungsprogramme absolut vertraut. Die Zugehörigkeit der R+V zu einem starken Finanzverbund trägt dazu bei, Schwankungen in den Schadenrückstellungen abzufedern.

Die D&O der R+V bietet einen Top-Versicherungsschutz:

• unbegrenzte Rückwärtsversicherung, unbegrenzte Nachmeldefrist • getrennte Versicherungssummen (für Abwehrkosten und Schadenersatz) • doppelte Versicherungssumme (anstatt 2-facher Maximierung oder „Wiederauffüllung“) Garantiezusage für ausgeschiedene versicherte Personen (Retirement Cover) • optional: eigene Versicherungssumme für das Aufsichtsgremium • optional: „Run-off“-Deckung für ausscheidende Tochterunternehmen

Mehr Informationen erhalten Sie in unserem Maklerportal: www.makler.ruv.de/firmenkunden