Altmaier: Wieder ein „dickes Ding“
01.04.2013

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Die Bundesregierung plant, die Förderung für Bestandsanlagen für ein Jahr um 1,5 % zu kürzen. Welche Folgen hätte dies für geschlossene Solarfonds?
Es ist zu einem vertrauten Schauspiel geworden: Die Bundesregierung plant Änderungen des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG), die Fondsbranche läuft dagegen Sturm. So war es zuletzt im Oktober, als Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) bekannt gab, dass er den Ausbau von Windenergie und Biomasse ähnlich wie bei Solarenergie deckeln will (siehe finanzwelt-Ausgabe 06/2012). Der jüngste Anlass: Im Februar verständigten sich Altmaier und Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) darauf, dass neue und bestehende Solar- und Windparks einen Beitrag zur Kostendämpfung der Ökostrom-Umlage leisten sollen. Für das Jahr 2014 sollen insgesamt 1,9 Mrd. Euro eingespart werden, damit die Stromkosten für Bürger und Unternehmen nicht weiter steigen. Die Förderung für Bestandsanlagen soll für ein Jahr um 1,5 % gekürzt werden.
Aus Sicht der Initiatoren geschlossener Solarfonds sind diese Pläne nicht geeignet, die Ziele der Energiewende zu fördern. Im Zentrum der Kritik stehen die Kürzungen für Bestandsanlagen. „Die Pläne der Bundesregierung sind falsch und senden ein Bundesumweltminister Peter Altmaier katastrophales Zeichen an Investoren, die sich für die Energiewende einsetzen“, kritisiert Dr. Klaus Wolf, Mitglied der Geschäftsführung KGAL GmbH & Co.KG. Deutschland brauche für Investitionen in erneuerbare Energien ein stabiles gesetzliches Umfeld. Durch die diskutierten Eingriffe werde das positive Investitionsklima nachhaltig gestört. „Der größte Teil der Maßnahmen ist nicht geeignet, den Strompreis tatsächlich zu begrenzen und den Weg hin zu erneuerbaren Energien zu stärken. Ganz im Gegenteil“, so auch Daniel Kellermann, Geschäftsführer green value GmbH. Das Unternehmen betreibt ein Informationsportal für Beteiligungen erneuerbarer Energie. „Mit einer Kürzung für Bestandsanlagen, unabhängig davon, ob diese zeitlich befristet ist oder nicht, setzen diejenigen, die eine solche Regelung beabsichtigen, ihre Glaubwürdigkeit aufs Spiel. Sie schädigen den Investitionsstandort Deutschland. Abgesehen davon haben anerkannte Juristen bereits verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet“, so Kellermann. Der Umweltrechtler Prof. Dr. Stefan Klinski hat sich bereits im Jahr 2009 im Auftrag des Bundesumweltministeriums mit der Frage auseinandergesetzt, inwieweit sich Betreiber bestehender Anlagen darauf verlassen können, dass die im jeweils geltenden EEG festgeschriebene Vergütung dauerhaft Bestand haben wird. In seinem Gutachten vertritt er die Auffassung, dass es sich bei einer nachträglichen Änderung der Vergütung für die Zukunft um eine sogenannte „unechte Rückwirkung“ handelt. Diese sei zwar grundsätzlich erlaubt, jedoch müsse das vom Gesetzgeber hervorgerufene Vertrauen berücksichtigt werden. Klinski kommt zu dem Schluss, dass in die laufende Vergütung eingegriffen werden kann, wenn europäisches Recht dies verlangt oder nachträglich festgestellt wird, dass die gezahlten Vergütungen finanziell zu hoch sind. Die Bundesregierung könnte versuchen, sich auf letzteren Punkt zu berufen.
Unabhängig von der verfassungsrechtlichen Diskussion stellt sich die Frage, welche Folgen die Umsetzung der Pläne für die Solarfonds der Emissionshäuser hätte. „Sollte Deutschland eine rückwirkende Kürzung der Einspeisevergütung beschließen, hätte dies Auswirkungen auf unsere laufenden Fonds. Wie stark die Auszahlungsprognosen korrigiert werden müssten, können wir derzeit noch nicht sagen“, erklärt Axel Stiehler, Geschäftsführer Aquila Capital Gruppe. Wolf sieht zudem die Gefahr, wegen der ausgelösten Verunsicherung weniger Eigenkapital für neue Fonds einwerben zu können. „Soweit die Anlagen aktueller Solarfonds bereits am Netz sind, würden künftige Erlöse aus Stromverkauf niedriger ausfallen, zumindest dann, wenn der Verkauf auf Basis des EEG stattfindet“, erwartet Kellermann. Anleger müssten sich auf geringere Renditen und niedrigere Ausschüttungen einstellen. Dem Fondsmanagement bleiben seiner Meinung nach zwei Wege aus der Misere: Einerseits könnte der Klageweg gegen die Kürzung beschritten werden, andererseits könnten Nachverhandlungen mit eingebundenen Dienstleistern zur Senkung laufender Kosten führen. „Werden die Solaranlagen erst erworben oder gebaut, so müssten etwaige Mindererlöse im Kaufpreis und bei den laufenden Kosten eingepreist werden“, so Kellermann. Allerdings ist auch nach der regierungsinternen Einigung unklar, ob das Vorhaben mehrheitsfähig ist, denn es bedarf der Zustimmung des rotgrün dominierten Bundesrats. Die Initiatoren halten die politische Umsetzung denn auch für nicht sehr realistisch. „Dass die Pläne durch den Bundesrat kommen, halten wir für unwahrscheinlich“, so Stiehler. Allerdings rechnet er damit, dass nach der Bundestagswahl eine grundlegende EEG-Reform für Neuanlagen erfolgen wird. Auch Kellermann hält die Wahrscheinlichkeit, dass die von Rösler und Altmaier eingebrachten Veränderungen umgesetzt werden, für äußerst gering: „Selbst aus den eigenen politischen Reihen hagelte es massive Kritik. Die Nachteile würden vor allem die fast 400.000 Beschäftigten der grünen Energiebranche, Investoren, Sparer oder auch Versicherungskunden zu spüren bekommen. Insofern überrascht mich der Widerstand nicht.“
**_Doch auch wenn die Pläne nicht umgesetzt werden sollten, haben die Initiatoren ein Problem: Die Marktunsicherheit bei erneuerbaren Energien ist durch die aktuelle Diskussion weiter verstärkt worden.
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„Für uns ist es schwierig, mit der erratischen Politik der Vergangenheit umzugehen“, bestätigt Wolf. Vorrangiges Ziel sei es deshalb, in erneuerbare Energien zu investieren, die so weit wie möglich vor staatlichen Eingriffen geschützt sind. „Konkret heißt das: Wir investieren in Projekte, die entweder zu Marktpreisen oder nahe bei Marktpreisen grüne Energie erzeugen können“, so Wolf. „Aufgrund der aktuellen Kürzungen der Einspeisevergütungen in vielen europäischen Ländern einerseits und der hohen Nachfrage andererseits wird es zunehmend schwieriger, Projekte zu finden, die sich für private Investoren rechnen“, ergänzt Stiehler. Aquila Capital plant auch weiterhin, Investments im Bereich erneuerbare Energien anzubieten. Allerdings will sich das Emissionshaus verstärkt auf Segmente konzentrieren, die sich bereits ohne staatliche Subventionen rechnen, zum Beispiel Wasserkraft. Ein Vorhaben, dem sich andere Initiatoren bald anschließen könnten.
Fazit. Sollten die Pläne der Bundesregierung umgesetzt werden, könnte dies für geschlossene Solarfonds Folgen haben:
- Erlöse aus Stromverkauf werden niedriger ausfallen, wenn Solaranlagen bereits am Netz sind
- Mindererlöse im Kaufpreis und bei laufenden Kosten müssen eingepreist werden, wenn Solaranlagen erst erworben oder gebaut werden
- Es wird weniger Eigenkapital eingeworben, da Anleger verunsichert sind
- Die Auszahlungsprognosen laufender Fonds müssen nach unten korrigiert werden.
Jedoch ist kein Fonds wie der andere. Daher sollten Vermittler den jeweiligen Anbieter nachmöglichen Auswirkungen befragen, um eine zufriedenstellende Antwort zu erhalten.
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Kim Brodtmann_
Solarfonds - Printausgabe 02/2013

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