BaFin-Kritik am Vertrieb

07.08.2025

Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Foto: BVK

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) nimmt die jüngste Kritik der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am Vertrieb von Nettopolicen mit Aufmerksamkeit zur Kenntnis. Die Aufsicht bemängelt insbesondere, dass Versicherungsunternehmen ihrer Informationspflicht gegenüber Kunden nicht ausreichend nachkommen und stattdessen die Verantwortung auf Vermittler abwälzen.

„Die BaFin stellt fest, dass Versicherer verpflichtet sind, über die Unterschiede zwischen Brutto- und Nettopolicen umfassend aufzuklären“, erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Es ist nicht in Ordnung, dass Vermittler allein für die Einhaltung gesetzlicher Informationspflichten verantwortlich gemacht werden, während sich einige Gesellschaften ihrer Verantwortung entziehen.“

Laut BaFin-Bericht fehlt es bei vielen Versicherern an klaren Vorgaben zur Beratung über die Risiken von Nettoprodukten, insbesondere im Hinblick auf die fehlende gesetzliche Schutzwirkung bei vorzeitiger Kündigung. Auch eine mangelnde Transparenz bei Kickback-Zahlungen und eine unzureichende Prüfung des Kundennutzens werden bemängelt. „Es ist wichtig im Sinne des Verbraucherschutzes Transparenz über Vergütungsmodelle zu schaffen,“ erklärt Heinz weiter.

Der BVK fordert die Versicherungsunternehmen daher auf, ihrer Verantwortung im Produktdesign, in der Dokumentation und in der Vertriebsunterstützung gerecht zu werden. Vermittler benötigen verlässliche Informationen und rechtssichere Rahmenbedingungen, um ihrer Beratungsaufgabe im Sinne der Kunden nachkommen zu können.

Der BVK setzt sich seit jeher dafür ein, die Qualität der Beratung zu sichern und zu verbessern – im Interesse der Verbraucher ebenso wie der seriös arbeitenden Vermittlerschaft. (mho)

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