BaFin verbietet Check24 eigene Versicherungsleistungen

14.09.2020

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Beim Neuabschluss oder dem Wechsel einer Versicherung nutzen viele Verbraucher Check24. Das Anbieten eigener Versicherungsleistungen hat die BaFin dem Vergleichsportal nun jedoch verboten. Konkret geht es dabei um eine Kreditversicherung.

Im Sommer hatte Check24 für zwei Wochen lang Kreditnehmern einen kostenlosten Kreditschutz angeboten. So versprach das Vergleichsportal Kreditnehmern, die im ersten halben Jahr nach Abschluss eines Kredits unverschuldet arbeitslos wurden, bis zu sechs Kreditraten zu übernehmen. Die BaFin stufte dies als Versicherungsgeschäft ein, für das dem Portal jedoch die Erlaubnis fehle. Aktuelle Verträge seien jedoch von dem Bescheid, der bereits am 5. August erging, nicht betroffen.

Zudem teilte Check24 auf finanzwelt-Anfrage mit, dass die Vermittlung von Versicherungen von dem Bescheid unbeeinflusst bleibe. Auch dürfe das Vergleichsportal weiterhin bspw. Restschuldverschreibungen und auch Ratenkredite vermitteln. (ahu)