BCA bietet individuelle Berufshaftpflicht für Vermittler

11.02.2013

Der Bad Homburger Maklerpool BCA AG hat ab sofort eine nach dem Baukastenprinzip kombinierbare Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VSH) im Programm. Dies gab die Gesellschaft in einer Pressemitteilung bekannt.

(fw/an) Seit Jahresbeginn 2013 muss jeder Finanzdienstleister, der eine §-34f-Erlaubnis für die Beratung von Finanzanlagen hat, eine VSH nachweisen. „Kommen dann noch Tätigkeiten hinzu, die zwar nicht versichert sein müssen, jedoch im Haftungsfall bis zur Existenzbedrohung führen können, wie die Tätigkeit als Immobilienmakler oder als Finanzplaner, sollte auch dieser Fall ausreichend haftpflichtversichert sein", heißt es von Seiten der BCA.

Mit der neuen modularen VSH - ohne Umsatzbegrenzung - bietet der Pool nun verschiedene, frei kombinierbare Tarif-Bausteine (Pflicht-, Erweiterungs- und Zusatzbausteine) an, ausgerichtet am Vermittlerprofil. Versicherungssummen bis drei Millionen Euro sind möglich, mehrere Möglichkeiten zur Deckungserweiterung sind frei wählbar. Die Honorarberatung ist laut BCA dabei eingeschlossen. Seinen Partnern gewährt der Maklerpool Sonderkonditionen.

„Mit unserer neuartigen VSH erhalten freie Finanzvermittler den Versicherungsschutz, den sie unbedingt brauchen und der individuell auf den einzelnen abgestimmt werden kann", sagt BCA-Vorständin Dr. Jutta Krienke.

Die BCA AG mit Sitz in Bad Homburg ist ein im Jahre 1985 gegründeter Maklerpool. Die Gesellschaft betreut nach eigenen Angaben rund 10.000 Partner und hat mehr als 9.000 Produkte im Angebot.

www.bca.de