Benko: Urteil im zweiten Insolvenzprozess
11.12.2025

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Nach Angaben des Landesgerichts Innsbruck wurde René Benko in seinem zweiten Insolvenzprozess erneut teilweise schuldig gesprochen und wegen Gläubigerschädigung zu einer bedingten Haftstrafe von 15 Monaten sowie einer Geldstrafe verurteilt. Dagegen wurde seine mitangeklagte Ehefrau Nathalie freigesprochen.
Wie die Tagesschau berichtete, war der Gegenstand der Gerichtsverhandlung erneut ein Konkursvergehen. Demnach wurde Benko und seiner Frau vorgeworfen, Geld und Wertgegenstände bei Angehörigen versteckt und so dem Zugriff der Gläubiger entzogen zu haben. Im Einzelnen ging es um 120.000 Euro Bargeld sowie elf teure Uhren, Manschettenknöpfe und weitere Wertgegenstände im Gesamtwert von fast 250.000 Euro.
Das Gericht befand Benko teilweise schuldig in Bezug auf die Uhren, sprach ihn aber frei beim Vorwurf des angeblich versteckten Bargeldes und anderer Gegenstände. Von den ursprünglich elf Uhren, die aus Sicht der Anklage Benko zuzurechnen waren, sah die Richterin nur zwei Uhren und einige Manschettenknöpfe als Vermögensbestandteil des Angeklagten an. Da der Schaden unter 300.000 Euro lag, kam ein geringerer Strafrahmen zum Tragen.
Bereits im Oktober ist Benko zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Sobald dieser erste Richterspruch rechtskräftig wird, wird aus beiden Urteilen eine Gesamtstrafe gebildet. Eine bedingte Haftstrafe bedeutet eine Freiheitsstrafe, die nicht sofort vollstreckt, sondern zur Bewährung ausgesetzt wird. (fw)

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